Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren: OLG verurteilt falsche Angaben

Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren

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Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren kann teuer werden! Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau durch Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren versucht hatte, sich als Alleinerbin durchzusetzen. Ihre falschen Angaben blieben nicht folgenlos – weder finanziell noch strafrechtlich.

Falsche Angaben zur Echtheit des Testaments

Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte die Frau einen Erbschein und berief sich dabei auf ein handschriftliches Testament. Sie gab eidesstattlich an, das Testament sei vollständig von der Verstorbenen verfasst worden. In Wahrheit jedoch hatte die Tochter selbst den Text geschrieben – die Mutter hatte lediglich unterschrieben.

Formvorschriften verletzt – Testament unwirksam

Im deutschen Erbrecht ist klar geregelt: Ein privatschriftliches Testament muss vollständig eigenhändig vom Erblasser geschrieben und unterschrieben werden. Da die Mutter hier lediglich unterschrieben hatte, lag kein wirksames Testament vor. Die Folge: Die gesetzliche Erbfolge trat in Kraft – die Antragstellerin musste das Erbe mit ihren Geschwistern teilen.

Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren aufgeklärt

Im Laufe des Erbscheinverfahrens vor dem Amtsgericht kam die Wahrheit ans Licht. Zwei der Geschwister hatten sich anwaltlich vertreten lassen und verlangten Erstattung ihrer Anwaltskosten. Das OLG Celle gab ihnen recht. Die Frau, die falsche Angaben gemacht hatte, muss nicht nur auf einen Teil des Erbes verzichten, sondern auch für die entstandenen Kosten aufkommen.

Mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen Testamentsfälschung

Doch damit nicht genug: Die Akten wurden an die Staatsanwaltschaft übergeben. Der Verdacht einer falschen eidesstattlichen Versicherung ist strafrechtlich relevant. Das OLG sah einen Anfangsverdacht – bis zur endgültigen Entscheidung gilt jedoch die Unschuldsvermutung. Testamentsfälschung im Erbscheinverfahren kann somit auch strafrechtlich erhebliche Folgen nach sich ziehen.

Quelle | OLG Celle, Beschluss vom 9.1.2025, 6 W 156/24, PM vom 20.2.2025

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