Beweislast: Vergebliche Suche nach einem Testament
Testament nicht auffindbar – was tun? Wenn nach dem Tod eines Angehörigen kein Testament auffindbar ist, stehen Erben oft ratlos vor zahlreichen praktischen und rechtlichen Fragen. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle beschäftigte sich aktuell mit einem solchen Fall, in dem die Witwe behauptete, es gebe ein Testament, dieses jedoch nicht gefunden werden konnte. Nach umfangreicher Beweisaufnahme zog die Witwe ihre Klage zurück und erkannte schließlich den Sohn als gesetzlichen Miterben an. Dieser Fall macht deutlich, wie wichtig frühzeitige Vorsorge ist.
Quelle | OLG Celle, PM vom 11.4.2025
Wer trägt die Beweislast?
Im Erbrecht gilt grundsätzlich: Wer sich auf ein Testament beruft, muss die Existenz dieses Testaments und gegebenenfalls dessen Inhalt und Echtheit darlegen und beweisen. Diese Beweislast kann in der Praxis erhebliche Ermittlungsaufgaben nach sich ziehen, etwa die Benennung von Zeugen, die Vorlage von Kopien oder sonstiger Nachweise über die Verwahrung. Fehlen solche Anhaltspunkte, ist ein testamentarischer Anspruch häufig schwer durchsetzbar und die gesetzliche Erbfolge rückt in den Vordergrund.
Systematische Suche: typische Fundorte prüfen
Erben sollten bei der Suche nach einem handschriftlichen oder privaten Testament systematisch vorgehen. Typische Fundorte sind Bankschließfächer, Schreibtische, persönliche Dokumentenmappen, Tresore oder Aktenordner. Auch ungewöhnliche Orte wie ein Waffenschrank, eine abgeschlossene Schublade oder ein Karton im Keller dürfen nicht übersehen werden. Bei gemeinsam genutzten Wohnungen lohnt sich eine abgestimmte Durchsicht mit Zeugen. Jede Durchsuchung sollte protokolliert werden, am besten mit Zeugen, die den Vorgang bestätigen können.
Indizien und Zeugenaussagen als Ersatzbeweise
Kann das Original nicht gefunden werden, können Indizien helfen: Schriftverkehr mit dem Verstorbenen, Kopien, notarielle Hinweise, E-Mails, Kontoauszüge oder Aussagen von Vertrauten. Auch wiederkehrende Verhaltensweisen des Erblassers (z. B. Hinweise auf Hinterlegung beim Notar) können relevant sein. Indizien machen das Vorhandensein eines Testaments plausibel, ersetzen aber nicht immer das Original, wenn Inhalt oder Echtheit streitig sind.
Amtsgericht & Testamentsregister: Vorsorge zahlt sich aus
Um künftige Streitigkeiten zu vermeiden, empfiehlt sich die notarielle Errichtung eines Testaments oder die amtliche Hinterlegung beim Nachlassgericht. Hinterlegte Testamente werden im Zentralen Testamentsregister vermerkt; im Sterbefall informiert das Register das zuständige Amtsgericht, das die Verwahrstelle kontaktiert und die Erben benachrichtigt. Die Verwahr- und Registrierungsgebühren sind pauschal und in der Regel moderat, sodass die amtliche Hinterlegung eine kostengünstige Vorsorge darstellt.
Konkrete Schritte, wenn das Testament trotz Suche unauffindbar bleibt
Bleibt ein Testament unauffindbar, sollten Erben systematisch Beweismittel sichern: Kopien, Schriftwechsel, Zeugennamen, Bankkontakte und Hinweise auf Verwahrstellen notieren. Fragen Sie beim Zentralen Testamentsregister und bei lokalen Notaren bzw. Gerichten an. Ein spezialisierter Anwalt für Erbrecht kann die Beweislage bewerten, notwendige Anträge vorbereiten und bei Kommunikation mit Banken oder Behörden unterstützen.
Praxis-Tipp
Notieren Sie zu Lebzeiten den Aufbewahrungsort Ihres Testaments, hinterlegen Sie es beim Amtsgericht oder beim Notar und informieren Sie zumindest eine Vertrauensperson. Solche Maßnahmen ersparen den Hinterbliebenen oft langwierige und belastende Nachforschungen.
Jetzt rechtliche Hilfe: Testament nicht auffindbar – was tun?
Wenn Sie ein Testament nicht finden oder die Echtheit zweifelhaft ist, sichern Sie Unterlagen, protokollieren Sie Suchvorgänge und vereinbaren Sie eine Erstberatung bei einem auf Erbrecht spezialisierten Anwalt. Frühe, strukturierte Schritte verbessern Ihre Chancen, den Sachverhalt zu klären und Rechtsnachteile zu vermeiden. Wir stehen Ihnen gerne mit unserem Fachwissen im Erbrecht und Familienrecht zur Seite und beraten Sie ausführlich. Kontaktieren Sie jetzt die Advocatae Kanzlei mit den erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.