Ein Tesla wird online bestellt – bequem, schnell und teuer. Doch was passiert, wenn später Mängel auftreten oder der Käufer vom Vertrag zurücktreten möchte? Genau diese Frage klärt eine aktuelle Gerichtsentscheidung. Wer seinen Tesla Online-Kauf widerrufen will, sollte die rechtlichen Grenzen kennen, denn ein verspäteter Widerruf kann teuer werden.
Autobesitzer scheitert mit Widerruf des Tesla-Online-Kaufs
Neufahrzeuge werden heute häufig online gekauft. Verbrauchern steht dabei grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu, das nicht begründet werden muss und über das der Verkäufer ordnungsgemäß belehren muss. Mit der Frage, ob ein Tesla Online-Kauf widerrufen werden kann, hat sich das Landgericht (LG) Frankenthal befasst und die Klage eines Tesla-Käufers auf Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rückgabe des Fahrzeugs abgewiesen. Der Käufer hatte geltend gemacht, nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden zu sein. Deshalb sei der Widerruf nicht nach 14 Tagen, sondern erst nach 12 Monaten erloschen.
Kaufvertrag wegen Mängeln widerrufen
Im konkreten Fall hatte der Ludwigshafener über eine Online-Plattform einen neuen PKW Tesla Model Y für mehr als 65.000 Euro gekauft. Tesla hatte dem Bestellformular eine selbst entworfene Widerrufsbelehrung beigefügt. Ende Dezember 2022 wurde das Fahrzeug ausgeliefert. Der Käufer nutzte das Fahrzeug fast ein Jahr lang, wollte es anschließend jedoch zurückgeben und den Tesla Online-Kauf widerrufen. Zur Begründung verwies er auf zahlreiche Mängel, die Tesla jedoch vollständig bestritt.
Tesla Online-Kauf widerrufen trotz Zeitablaufs?
Ende November 2023 erklärte der Käufer den Widerruf des Vertrags. Er berief sich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht als Online-Käufer und argumentierte, dass Tesla keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet habe. Konkret bemängelte er: die Abweichung von der gesetzlichen Musterbelehrung, eine unklare Formulierung, das Fehlen einer Telefonnummer, sowie fehlende Angaben zu den Rücksendekosten. Deshalb sei der Tesla Online-Kauf zu widerrufen, obwohl seit Übergabe des Fahrzeugs fast ein Jahr vergangen war.
Gericht: Käufer hat zu lange gewartet
Das LG Frankenthal wies die Klage ab. Der Käufer habe nach Ablauf von mehr als einem Jahr kein Recht mehr, den Tesla Online-Kauf zu widerrufen. Tesla durfte von der gesetzlichen Musterbelehrung abweichen, da diese lediglich eine rechtssichere Empfehlung darstellt. Auch ohne Telefonnummer und konkrete Angaben zu Rücksendekosten sei die Widerrufsbelehrung rechtlich ausreichend gewesen. Die Voraussetzungen und Fristen des Widerrufsrechts seien klar und verständlich dargestellt worden. Zusätzlich stellte das Gericht fest, dass der Käufer die behaupteten Mängel am Fahrzeug nicht nachweisen konnte.
Quelle | LG Frankenthal (Pfalz), Urteil vom 12.5.2025, 4 O 114/24, PM vom 30.7.2025
Was Käufer beim Tesla Online-Kauf beachten sollten
Das Urteil zeigt deutlich: Wer einen Tesla Online-Kauf widerrufen möchte, muss schnell handeln und genau prüfen, ob tatsächlich eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorliegt. Allein die Nutzung einer eigenen Belehrung durch den Hersteller reicht nicht aus, um den Widerruf zu verlängern. Gerade bei hochpreisigen Fahrzeugen kann eine falsche rechtliche Einschätzung erhebliche finanzielle Nachteile haben.
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