Sexualkundeunterricht Grundschule: Können Eltern eingreifen? Kein Wunschkonzert für Eltern! Das Verwaltungsgericht (VG) Arnsberg hat über einen Eilantrag von Eltern entschieden, die den Sexualkundeunterricht in der Grundschule ihres Sohnes beeinflussen wollten. Sie beantragten, bestimmte Unterrichtsmaterialien zu untersagen – jedoch ohne Erfolg.

Eltern wollten Unterrichtsmaterialien im Sexualkundeunterricht Grundschule verbieten

Die Antragsteller verlangten, dass bestimmte Materialien im Sexualkundeunterricht Grundschule nicht verwendet werden dürfen. Zwar können Eltern vom Staat verlangen, dass Sexualerziehung im Unterricht mit Zurückhaltung und Toleranz erfolgt. Schulen müssen eine Indoktrinierung mit dem Ziel, bestimmtes Sexualverhalten zu befürworten oder abzulehnen, vermeiden.

Nach den landesrechtlichen Vorschriften ergänzt jedoch die schulische Sexualerziehung die elterliche. Daraus folgt kein Anspruch der Eltern, über konkrete Materialien zu bestimmen.

Kein Mitbestimmungsrecht der Eltern aus Grundrechten

Auch aus den Grundrechten ergibt sich kein Mitbestimmungsrecht der Eltern bei der Gestaltung des Sexualkundeunterrichts in der Grundschule.

Das Gericht betonte:

  • Die geplante Unterrichtsgestaltung verstößt nicht gegen das Gebot der Zurückhaltung und Toleranz.
  • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass die Materialien für Viertklässler ungeeignet wären.

Bildmaterial im Sexualkundeunterricht ist zulässig

Besonders umstritten waren bestimmte Abbildungen, etwa: „Nackte Mutter vor den Kindern beider Geschlechter“, „Entbindende Frau“, „Vagina im Großformat“ und „Penis im Großformat“.

Das Gericht stellte klar: Diese Darstellungen verletzen keine verfassungsrechtlichen Vorgaben. Sie dienen ausschließlich der sachlichen Wissensvermittlung biologischer Fakten über menschliche Sexualität – altersgemäß, neutral und ohne Verhaltensnormen aufzustellen.

Damit sind die Unterrichtsmaterialien vom staatlichen Bildungs- und Erziehungsauftrag gedeckt.

Fazit: Eltern haben kein Mitspracherecht beim Sexualkundeunterricht Grundschule

Das VG Arnsberg hat entschieden, dass Eltern den Sexualkundeunterricht in der Grundschule nicht durch Eilanträge beeinflussen können. Weder aus dem Erziehungsrecht noch aus Grundrechten ergibt sich ein Anspruch, bestimmte Materialien zu verbieten.

Quelle | VG Arnsberg, Beschluss vom 11.6.2025, 10 L 717/25, PM vom 18.6.2025

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