Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Schulkindes!

Schulverweigerung trotz Schulpflicht

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Schulverweigerung trotz Schulpflicht: Gericht bestätigt Pflicht der Eltern

Das Verwaltungsgericht (VG) Bayreuth hat entschieden: Schulverweigerung trotz Schulpflicht ist rechtlich nicht zulässig. Eltern sind verpflichtet, den regelmäßigen Schulbesuch ihrer Kinder sicherzustellen – selbst wenn diese sich weigern. Zwei Klagen von Eltern, die sich gegen Zwangsgelder und die behördliche Verpflichtung zur Schulteilnahme wandten, blieben ohne Erfolg.

Kinder weigern sich, weiter zur Schule zu gehen

Die Eltern argumentierten, ihre Kinder hätten eigenständig entschieden, die Schule nicht mehr zu besuchen. Sie verlangten spätere Unterrichtszeiten und kleinere Klassen. Trotz einer gewaltfreien und an den Bedürfnissen der Kinder orientierten Erziehung sei es ihnen nicht gelungen, den Schulbesuch durchzusetzen.

Behörde drohte Zwangsgelder an

Das Landratsamt Bayreuth verpflichtete die Eltern, für den Schulbesuch der Kinder zu sorgen, und drohte bei weiterer Weigerung Zwangsgelder an. Nach Auffassung der Behörde hatten die Eltern nicht alle pädagogisch sinnvollen Maßnahmen ausgeschöpft. Die Schulpflicht diene nicht nur der Wissensvermittlung, sondern auch der sozialen Integration in der Schulgemeinschaft.

VG Bayreuth: Schulpflicht gilt auch gegen den Willen des Kindes

Das VG Bayreuth wies die Klagen ab. Nach der Anhörung kam das Gericht zu dem Schluss, dass die Eltern sich nicht ausreichend um die Durchsetzung der Schulpflicht bemüht hätten. Die auferlegte Verpflichtung sei verhältnismäßig und rechtmäßig. Der entgegenstehende Wille der Kinder befreie die Eltern nicht von ihrer Pflicht, den Schulbesuch sicherzustellen.

Quelle | VG Bayreuth, Urteil vom 27.6.2025, B 3 K 24.419, B 3 K 24.420, PM vom 1.7.2025

Rechtliche Konsequenzen bei Schulverweigerung trotz Schulpflicht

Eltern, die den Schulbesuch ihrer Kinder nicht gewährleisten, riskieren Zwangsgelder und gegebenenfalls Ordnungswidrigkeitsverfahren. Eine rechtliche Beratung kann helfen, die Kommunikation mit Schule und Jugendamt zu strukturieren und unnötige Sanktionen zu vermeiden.

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