Scheidungskosten wieder absetzbar!
Im Jahr 2013 wurde die gerade eingeführte Praxis, dass Prozesskosten für eine Scheidung als außergewöhnliche Belastungen absetzbar waren ein Ende gefunden, weil die Finanzverwaltung mittels eines Nichtanwendungsbeschlusses eingegriffen hatte. Das Finanzgericht Münster sieht trotz der Verwaltungsvorschriften Raum für eine Absetzbarkeit der Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung und hat dies so im vorliegenden Fall entschieden. Begründet wird dies damit, dass nicht allgemein Prozesskosten absetzbar sind, aber Scheidungskosten, weil die Ehe nun einmal nur durch eine Entscheidung des Gerichts aufgelöst werden kann. Es bleibt abzuwarten, ob andere Gerichte der Entscheidung folgen.
Finanzgericht Münster 4K 1829/14E
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