Rechtsreferendar ohne Verfassungstreue? Ohne Verfassungstreue, kein Referendariat!
Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz hat entschieden: Ein Bewerber, der die freiheitlich-demokratische Grundordnung bekämpft, hat keinen Anspruch auf Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst. Damit wird klar: Für einen Rechtsreferendar ist Verfassungstreue zwingend erforderlich.
Rechtsreferendar ohne Verfassungstreue: Fehlende Einstellung
Der Antragsteller wollte nach bestandenem Ersten Staatsexamen als Rechtsreferendar eingestellt werden. Das Oberlandesgericht (OLG) lehnte dies aufgrund fehlender Verfassungstreue ab. Auch im vorläufigen Rechtsschutzverfahren vor dem VG Koblenz blieb sein Antrag erfolglos.
Verpflichtung zur Verfassungstreue
Nach dem Landesgesetz über die juristische Ausbildung und dem Landesbeamtengesetz müssen Rechtsreferendare Verfassungstreue zeigen und sich durch ihr Verhalten zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen. Wer diese Pflicht nicht erfüllt, wie im Fall einesRechtsreferendars ohne Verfassungstreue, kann nicht eingestellt werden.
Belege für fehlende Verfassungstreue
Der Bewerber publizierte Texte, die eine verfassungsfeindliche Gesinnung belegen. In einem Roman wurden schwarze Menschen abwertend dargestellt und einem dunkelhäutigen Fußballspieler die deutsche Staatsangehörigkeit abgesprochen. In weiteren Texten griff er das Bundesverfassungsgericht an und propagierte einen Volksbegriff, der als Forderung nach Umkehr eines „Bevölkerungsaustauschs“ interpretiert werden kann.
Rechtsextreme Organisationen
Zusätzlich war der Antragsteller Mitglied bei der „Jungen Alternative für Deutschland“ und dem Verein „Ein Prozent e. V.“, die beide seit 2023 als rechtsextremistisch eingestuft sind. Er hatte dort teilweise herausgehobene Funktionen inne. Damit wird deutlich: Ein Rechtsreferendar ohne Verfassungstreue widerspricht den Anforderungen an die juristische Ausbildung.
Bestandskräftige Entscheidung
Das VG Koblenz bestätigte: Ohne Verfassungstreue kein Rechtsreferendariat. Die Entscheidung ist rechtskräftig und betont die Pflicht von Juristen, den Rechtsstaat zu schützen.
Quelle: VG Koblenz, Beschluss vom 9.5.2025, 5 L 416/25.KO, PM 14/25
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