Fachkundig im Arbeits­recht

Bei Kündigung, Abmahnung, Arbeitsvertrag

Was uns im Arbeitsrecht auszeichnet

Im individuellen Arbeitsrecht ist eine an die Bedürfnisse und Verhältnisse angepasste Vertragsgestaltung zur Vermeidung von späteren Konflikten von herausragender Bedeutung. Sind Konflikte im Arbeitsleben nicht vermeidbar und deutet sich eine Trennungsabsicht an, ist eine rechtzeitige Beratung und Zielführung elementare Voraussetzung für ein im Interesse des Mandanten gutes Ergebnis. Unser Fachanwalt für Arbeitsrecht berät Sie umfassend und stellt Ihre Interessen in den Mittel­punkt. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.

Fachliche Kompetenz im Arbeitsrecht

Befristung eines Arbeitsvertrages

Angesichts des Fachkräftemangel ist das Instrument eines befristeten Arbeitsvertrages in vielen Branchen rückläufig, da befristete Arbeitsverträge bei der Rekrutierung von Fachkräften hinderlich ist. Gleichwohl ist die Befristung in einigen Branchen noch weit verbreitet. Hier ist spätestens zum Fristende zu überprüfen, ob der befristete Arbeitsvertrag formal zulässig vereinbart wurde und ob die Befristungsabrede wirksam ist.

Abmahnung

Im Verhaltens- oder personenbedingten Bereich sind vorausgehende Abmahnungen in der Regel zwingende Voraussetzung einer späteren Kündigung. Sind diese Abmahnungen formell oder inhaltlich fehlerbehaftet, können sie in einem späteren Kündigungsverfahren nicht mehr herangezogen werden. Wir beraten Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen in der inhaltlichen Ausgestaltung von Abmahnungen und Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen über ihren Inhalt und ihre Tragfähigkeit.

Personenbedingte Kündigung • krankheitsbedingte Kündigung • Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln

Bei der krankheitsbedingten Kündigung oder der Kündigung aufgrund von Leistungsmängeln ist eine gute Vorarbeit ein wichtiger Baustein für einen späteren Erfolg. Dies gilt für die Arbeitgeber- wie auch für die Arbeitnehmerseite. Der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin muss vor der krankheitsbedingten Kündigung ein betriebliches Eingliederungsmanagement initiieren, die Arbeitnehmerseite entscheiden, wie sie damit umgeht und ob sie daran teilnimmt. Wir beraten und unterstützen Sie hierbei gern.

Verhaltensbedingte Kündigung • Verdachtskündigung

Ob ein Vorfall oder der Verdacht eines Vorfalls – mit oder ohne vorangegangene Abmahnung – eine Kündigung oder Verdachtskündigung rechtfertigen kann, ist oftmals knifflig und hängt u.a. von den Beweismöglichkeiten ab. Die Ermittlungen des Sachverhalts und der Beweise und die Durchführung einer Anhörung ist kein Vorgang, den man auf die leichte Schulter nehmen kann. Fehler sind später praktisch nicht mehr zu korrigieren. Wir stehen hier gern mit Rat zur Verfügung und helfen Ihnen, diesen Prozess strukturiert zu gestalten.

Betriebsbedingte Kündigung

Die Vorbereitung einzelner oder größerer betriebsbedingter Kündigungen erfordert auf Arbeitgeberseite intensive Vorbereitung. Dabei ist u.a. zu überprüfen, ob und welche Stellen neben einem etwaigen Betriebsrat vorab anzuhören sind und welche Arbeitnehmer im Rahmen der Sozialauswahl letztlich kündbar sind. Auf Arbeitgeberseite begleiten wir möglichst frühzeitig den Findungsprozess und übernehmen die spätere Vertretung vor Gericht.

Auf Arbeitnehmerseite vertreten wir diejenigen, die vom Arbeitsplatzabbau betroffen sind.

Da wir beide Seiten, also die Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, kennen, können wir gut einschätzen, ob und wo die Schwachpunkte der jeweiligen Argumentationen liegen.

Individuelle rechtliche Lösungen

Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.

Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.

Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

Individuelle Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein

Weitere Fachgebiete

Familienrecht

Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.

Notarielle Angelegen­heiten

Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.

Immobilienrecht

Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Themen rund um Immobilien.

Erbrecht

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Neueste Urteile

6. April 2026Arbeitsrecht

Neues Urteil: Der Austritt aus der katholischen Kirche ist kein Grund für eine fristlose Kündigung

Eine Krankenpflegerin tritt aus der katholischen Kirche aus – und ihr evangelischer Arbeitgeber will sie fristlos kündigen. Dass sie freigestelltes Mitglied der Mitarbeitervertretung (MAV) ist, macht die Sache noch brisanter. Darf ein kirchlicher Dienstgeber die Kündigung wegen Kirchenaustritt im kirchlichen Dienst durchsetzen, wenn das MAV-Mitglied einer anderen Konfession beitritt oder ganz aus der Kirche austritt? Der Kirchengerichtshof der Evangelischen Kirche in Deutschland (KGH.EKD) hat diese Frage in einem wegweisenden Beschluss klar beantwortet.

4. April 2026Arbeitsrecht

Kündigung ohne Abmahnung auch bei Tätlichkeit ohne erhebliche Gewaltanwendung

Die Tätlichkeit gegenüber einem Vorgesetzten kann eine außerordentliche Kündigung auch dann rechtfertigen, wenn sie nicht mit erheblicher Gewaltanwendung erfolgt. Reagiert ein Arbeitnehmer auf die Ansprache eines Vorgesetzten wegen der pflichtwidrigen Nutzung eines privaten Smartphones mit den Worten „Hau ab hier“, stößt ihn weg und tritt nach ihm, ist eine Abmahnung vor dem Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung entbehrlich. So entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Niedersachsen.

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4. April 2026Arbeitsrecht

Fristlose Kündigung: Online-Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ohne vorherigen Arztkontakt

Eine allein auf einem Online-Fragebogen ohne jeglichen ärztlichen Kontakt beruhende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeit vollständig und begründet bei bewusster Täuschung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Täuscht der Arbeitnehmer durch eine scheinärztliche Bescheinigung über seine Arbeitsunfähigkeit, ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich. So entschied es das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm.

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4. April 2026Arbeitsrecht

Mindestlohn und private Nutzung des Firmenwagens

Ein Arbeitgeber muss zusätzlich zu den wegen Überlassung eines Firmenwagens bereits entrichteten Sozialversicherungsbeiträgen auch Beiträge auf den gesetzlichen Mindestlohn zahlen. Durch die Überlassung eines Firmenwagens wird der Mindestlohnanspruch nicht erfüllt. So hat es das Bundessozialgericht (BSG) in zwei Fällen entschieden.

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