Erlass eines quotenlosen Erbscheins: Wer muss zustimmen?
Die Frage, wer bei der Beantragung eines quotenlosen Erbscheins zustimmen muss, ist umstritten. Die zwei bekanntesten obergerichtlichen Entscheidungen hierzu liegen diametral auseinander.
Während das Oberlandesgericht (OLG) München fordert, dass alle in Betracht kommenden Erben auf die Aufnahme der Erbquoten im Erbschein verzichten müssen, lässt es das OLG Düsseldorf genügen, dass nur die Antragsteller auf die Angaben der Quoten verzichten. Jetzt ist das OLG Bremen dem OLG München beigesprungen.