WALDORFSCHULE – Privatschulkündigung: Wenn Eltern wegen Corona-Maßnahmen drohen. Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat jetzt eine Privatschulkündigung nach Drohungen
von Eltern wegen Corona-Schutzmaßnahmen bestätigt.

Eltern drohten Schule wegen Corona-Maßnahmen

Die Eltern hatten gegenüber Lehrkräften und der Geschäftsleitung einer Freien Waldorfschule Drohungen, Unterstellungen und Vorwürfe im Hinblick auf die schulische Umsetzung der staatlichen Corona-Maßnahmen ausgesprochen. Daraufhin kündigte der beklagte Schulverein die Schulverträge für die Töchter. Der Eilantrag sowie die Beschwerde der Eltern dagegen blieben erfolglos.

Das Schulgesetz greift hier nicht

Das OLG sagt: Die Eltern könnten sich nicht auf das Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (hier: § 90 Abs. 6 Schulgesetz BW) berufen. Dieser sieht einen Schulausschluss nur beim Fehlverhalten der Schüler. Diese Regelung gilt nicht für Schulen in freier Trägerschaft, da diese sich im Rahmen des grundgesetzlichen Rechts zur freien Schülerwahl von Schülern auch wieder trennen können müssten.

Privatschulkündigung ist rechtens

Nach dem OLG war hier zwischen den Interessen der Töchter daran, den Schulvertrag fortzusetzen und den Interessen der Privatschule daran, ihre Bildungsziele effektiv zu verwirklichen, abzuwägen: Beruhe das Konzept auf einer individuellen Betreuung der Schüler, müssten sich

Schüler wie Eltern einordnen. Andernfalls bestehe ein billigenswertes Interesse der Schule daran, sich vom Vertrag lösen zu können. Die Privatschulkündigungen seien nicht rechtsmissbräuchlich. 

Die Eltern könnten sich angesichts ihres unangemessenen Verhaltens, das verschwörungstheoretische Anleihen nehme und sich auf konkrete Drohungen und Unterstellungen erstrecke, nicht auf das grundgesetzliche Recht der Meinungsäußerung berufen. Ziel sei nicht gewesen, einen kritischen Diskurs zu unterbinden.

QUELLE | OLG Stuttgart, Beschluss vom 7.9.2022, 4 W 75/22

Wann kann eine Privatschule kündigen?

In welchen Fällen ist eine Privatschulkündigung rechtens? Wir beraten Sie kompetent und ausführlich, wenn Sie Fragen zu dem Kündigungsrecht von freien Schulen, wie z.B. Waldorfschulen, haben. Wir helfen Ihnen auch in komplizierten Familienrechtsangelegenheiten weiter. Kontaktieren Sie jetzt die Advocatae Kanzlei mit den erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht. Vereinbaren Sie einfach einen zeitnahen Beratungstermin.