Bei Nutzungsausfall darf Fahrschule typgleichen Mietwagen nehmen

Verkehrsrecht: Unfall, Schadenersatz, Bußgeld

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Bei Nutzungsausfall darf Fahrschule typgleichen Mietwagen nehmen. Fällt ein Fahrschulwagen unfallbedingt aus, darf die Fahrschule einen typgleichen Ersatz­wagen anmieten. Es ist nicht zumutbar, auf ein anderes Modell auszuweichen. So sieht es das Amtsgericht (AG) München.

Das AG: Es sei amtsbekannt, dass es für Fahranfänger außerordentlich wichtig ist, ihre Fahr­ stunden und Prüfungsstunden in dem gewohnten Fahrzeugmodell zu absolvieren.

Fahrschulwagen, vor allem typgleiche, seien nur bei sehr wenigen Spezialanbietern zu finden. Die hohen Zustell­- und Abholkosten vom räumlich entfernten Vermieter hat das Gericht daher ebenfalls durchgewunken.

Quelle | AG München, Urteil vom 9.8.2023, 322 C 13019/22

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