Neue Selbstbehaltssätze – Unterhaltsrechtliche Änderungen. Für den Unterhalt ist bei der Berechnung zugunsten des Unterhaltspflichtigen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen. Für die Berechnung von Kindesunterhalt bei minderjährigen Kindern ist ein Mindestunterhalt von 1.080,-€ für erwerbstätige Unterhaltsverpflichtete und von 880,-€ bei nichterwerbstätigen Unterhaltsverpflichteten zu berücksichtigen. Es findet eine Erhöhung um 80,-€ statt. Beim nachehelichen Unterhalt kann derjenige, der zahlen muss, mit einem Selbstbehalt von 1.200,-€ statt 1.100,-€ für sich rechnen. Bei studierenden Volljährigen, der nicht im gemeinsamen Haushalt lebt, hat man ebenfalls einen Selbstbehalt von 1.300,-€ und damit um 100,-€ höher als vorher. Falls Sie Unterhalt zahlen, kann dies zu einer Änderung führen.
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