Wer trägt die Kosten eines nicht beendeten Abschleppvorgangs? Das Verwaltungsgericht (VG) München hat sich mit den Kosten eines abgebrochenen Abschleppvorgangs befasst. Der Betroffene hatte seinen Pkw auf einem für Behinderte vorgesehenen Parkplatz abgestellt. Zum Abschleppen war es aber nicht mehr gekommen, weil der Betroffene den Parkplatz noch rechtzeitig frei gemacht hatte. Das VG München bejaht eine Prüfpflicht des betroffenen Verkehrsteilnehmers. Dem Verkehrsteilnehmer im ruhenden Verkehr ist es danach zuzumuten, sich nach etwa vorhandenen Verkehrszeichen sorgfältig umzusehen und eingehend zu prüfen, ob er sein Fahrzeug an der von ihm gewählten Stelle abstellen darf. Das hatte der Betroffene hier versäumt. Er musste die im Zusammenhang mit den Abschleppkosten entstandenen Gebühren und Auslagen zahlen. Quelle | VG München, Urteil vom 13.3.2023, M 23 K 21.5332, Abruf-Nr. 235170

Wer trägt Kosten eines nicht beendeten Abschleppvorgangs?

Wenn Sie wissen möchten, wer die Kosten eines nicht beendeten Abschleppvorgangs trägt, dann benötigen Sie eine Expertin für Verkehrsrecht und sollten jetzt mit uns sprechen! Wir helfen Ihnen weiter und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts zur Seite. Wir setzen uns für Ihre Interessen ein. Garantiert. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann.