Kontaktverbot nach Femizid: Oberlandesgericht schützt Kinder. Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat ein bestehendes Kontaktverbot nach Femizid zwischen einem wegen Mordes verurteilten Vater und seinen drei Kindern um weitere dreieinhalb Jahre verlängert. Die Entscheidung stellt den Schutz der Kinder und ihre Traumaverarbeitung in den Mittelpunkt.
Mutter getötet – Kontaktverbot nach Femizid verlängert
Der Fall: Eine Frau hatte sich von ihrem gewalttätigen Ehemann getrennt. Bei einem Treffen zur Übergabe eines ihrer Kinder tötete der Mann sie. Die drei minderjährigen Kinder leben seither in einer Pflegefamilie, der Vater sitzt in Untersuchungshaft.
Zunächst hatte das Amtsgericht ein einjähriges Kontaktverbot ausgesprochen, gegen das der Vater Beschwerde einlegte. Das OLG Köln entschied nun, das Kontaktverbot nach Femizid um weitere dreieinhalb Jahre zu verlängern – zum Wohle der Kinder.
Umgangsrecht eingeschränkt – Kindeswohl im Vordergrund
Grundsätzlich steht auch einem gewalttätigen Elternteil ein Umgangsrecht mit seinen Kindern zu. Dieses ist sogar grundrechtlich geschützt. Doch laut Artikel 31 Absatz 1 der Istanbul-Konvention ist der Umgang nur dann zulässig, wenn der Elternteil den Kindern emotionale Sicherheit vermitteln kann. Im vorliegenden Fall sei dies nicht gegeben, so das OLG. Der Vater bereue zwar die Tat, leugne jedoch weiterhin die psychische Gewalt und zeige kein tiefgehendes Verständnis für die traumatischen Folgen bei seinen Kindern. Deshalb sei das verlängerte Kontaktverbot nach Femizid notwendig.
Kontaktverbot nach Femizid: Stabilität für traumatisierte Kinder
Das OLG stellte klar: Nur durch einen langfristigen Ausschluss des Umgangs könne gewährleistet werden, dass die Kinder sich stabilisieren und das traumatische Geschehen verarbeiten können. Wiederholte Gerichtsverfahren oder Befragungen seien den Kindern derzeit nicht zumutbar. Der mehrjährige Ausschluss diene somit ihrem seelischen Schutz.
Quelle | OLG Köln, Beschluss vom 12.3.2025, 10 UF 92/24
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