Kita-Ausschluss bei aggressivem Verhalten ohne Verwaltungsakt nicht rechtens

Wenn ein Kindergartenkind wegen mehrfachen aggressiven Verhaltens von der Betreuung ausgeschlossen werden soll, suchen Eltern oft rechtlichen Rat. Das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz verpflichtete in einem Eilverfahren eine Ortsgemeinde per einstweiliger Anordnung, einem betroffenen Kind vorläufig den Weiterbesuch einer Kindertagesstätte zu gestatten.

Betreuungsvertrag wegen aggressivem Kind gekündigt

Die Trägerin der betroffenen Kindertagesstätte kündigte den Betreuungsvertrag mit sofortiger Wirkung, weil das Kind wiederholt aggressiv aufgetreten war. Gegen diese zivilrechtliche Kündigung erhob das Kind, vertreten durch die Sorgeberechtigten, erfolgreich einen Eilantrag.

Erfolg mit Eilantrag

Das VG verpflichtete die Trägerin vorläufig dazu, dem Kind den Besuch der Kita zu erlauben. Die zivilrechtliche Kündigung des Betreuungsvertrags reicht nicht aus, um ein Kind von der Nutzung einer öffentlichen Einrichtung auszuschließen.

Kita-Ausschluss bei aggressivem Verhalten nur durch Verwaltungsakt

Bei der Kita handelt es sich um eine öffentliche Einrichtung. Unabhängig davon, dass die Modalitäten der Betreuung durch einen zivilrechtlichen Betreuungsvertrag ausgestaltet sind, ist der Zugang zu dieser Einrichtung öffentlich-rechtlicher Natur. Ein öffentlich-rechtliches Benutzungsverhältnis kann deshalb nur öffentlich-rechtlich, also durch einen Verwaltungsakt oder einen entsprechenden Aufhebungsakt beendet werden.

Rechtliche Konsequenzen

Die Entscheidung macht deutlich: Eine reine zivilrechtliche Vertragskündigung rechtfertigt nicht automatisch den Ausschluss aus einer öffentlichen Kindertagesstätte. Vielmehr sind die einschlägigen öffentlich-rechtlichen Verfahren einzuhalten, damit die Rechte der Betroffenen gewahrt bleiben.

Quelle | VG Koblenz, Beschluss vom 3.4.2025, 3 L 297/25.KO, PM vom 11.04.2025

Was Eltern jetzt tun sollten

Eltern sollten prüfen, ob ein Verwaltungsakt vorliegt oder geplant ist. Fehlt ein solcher Akt und dennoch wird dem Kind der Zutritt zur Kita verweigert, kann ein Eilantrag Erfolg haben. Dokumentieren Sie Vorfälle, sammeln Sie schriftliche Mitteilungen und suchen Sie frühzeitig juristischen Rat.

Fazit

Ohne formellen Verwaltungsakt ist ein dauerhafter Ausschluss aus einer öffentlichen Kita nicht rechtens. Das VG Koblenz hat dies klar herausgestellt und den einstweiligen Rechtsschutz bestätigt.

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