Fachkundig im Verkehrs­recht

Bei Bußgeld, Verkehrsunfall, Fahrverbot

Was uns im Verkehrsrecht auszeichnet

Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen. In einem ersten Be­ra­tungs­­ge­spräch macht sich unsere Fachanwältin für Verkehrs­recht ein Bild über Ihre Situation. Sei es bei einem Buß­geld­bescheid, Androhung von Fahrverbot, oder bei einem (selbst­ver­schul­deten) Verkehr­sunfall – wir beraten Sie umfassend und stellen Ihre Interessen in den Mittel­punkt. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.

Fachliche Kompetenz im Verkehrsrecht

Verkehrsunfall • Schaden­re­gu­lie­rung • Re­pa­ra­tur­kosten • Wert­min­derung

Die Schadensregulierung bei einem Verkehrsunfall kann herausfordernd sein. Vor allem, wenn die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt ist, es sich bei dem Unfallwagen um einen Firmenwagen oder um ein Leasingfahrzeug handelt. Wenn Sie das Fahrzeug nicht reparieren wollen, haben Sie trotzdem einen Anspruch auf Schadensersatz, dann allerdings ohne Mehrwertsteuer und auch nur, wenn es sich nicht um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt.

Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden erhalten sie Geld in Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs abzüglich des Restwertes. Wollen Sie trotzdem reparieren lassen, kann dies unter engen Grenzen, die die Rechtsprechung entwickelt hat, auch möglich sein. Wir prüfen das gerne für Sie.

Die Frage, ob Ihnen eine Wertminderung zusteht, hängt davon ab, ob Sie schon einmal einen Unfall hatten oder nicht.

Anwaltliche Hilfe kann in der Regel zu einer schnelleren Regulierung des Schadens führen. Sofern Sie verkehrsrechtsschutzversichert sind, sollten Sie bei Ihrer Rechtsschutzversicherung anfragen, ob diese die Kosten der Beratung und Vertretung übernimmt. Wenn Sie den Verkehrsunfall nicht verschuldet haben, zahlt zwar der Gegner auch die Anwaltskosten. Bis das aber festgestellt ist, zahlt die Rechtsschutzversicherung die Gerichts- und Anwaltskosten.

Schadensrecht • Schadens­er­satz­an­sprüche • Schmer­zens­geld • Personen­schaden • Ver­dienst­aus­fall

Sind Sie bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden, haben Sie neben einem Schmerzensgeldanspruch vielleicht auch einen Anspruch auf Verdienstunfall oder andere Schadensersatzansprüche, wie z.B. eine Haushaltshilfe. Damit Sie wissen, was Sie beanspruchen können, sollten Sie sich von uns umfassend beraten lassen.

Bußgeldbescheid • Buß­geld­ver­fah­ren

Sofern Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen haben, z.B. für zu schnelles Fahren, haben Sie mit einem Bußgeldbescheid zu rechnen. In diesem kann auch ein Fahrverbot angeordnet werden und auch Punkte in Flensburg.

Nicht jeder Bußgeldbescheid ist aufgrund einer beanstandungsfreien Geschwindigkeitsmessung ergangen. Dies können wir für Sie überprüfen. Wenn die Messung richtig war, kann auf der Rechtsfolgenseite auch geprüft werden, ob Sie tatsächlich auch ein Fahrverbot erhalten müssen oder ob es Möglichkeiten gibt dieses abzuwenden. Haben Sie zu viele Punkte in Flensburg gesammelt, kann Ihnen auch die Fahrerlaubnis (Führerschein) entzogen werden.

Fahr­ver­bot • Führer­schein­ent­zug

Die Verhängung eines Fahrverbotes kommt im Zuge eines Ordnungs­­widrigkeits­­verfahrens in Betracht. Fahrverbote können für einen bis zu drei Monaten verhängt werden. In der Regel werden Fahrverbote bei Missachtung von Geschwindigkeits­beschränkungen wegen zu schnellen Fahren verhängt. Die Dauer des Fahrverbots hängt dann von der Höhe der Übertretung der gebotenen Geschwindigkeit ab. Gegen einen Bußgeld­bescheid, der ein Fahrverbot verhängt, kann Einspruch eingelegt werden. 

Ein Ziel kann sein, dass das Fahrverbot erst im Urlaub wirksam wird. Ein anderes Ziel des Einspruchs kann sein, dass die Messung falsch war oder Sie darlegen können, auf den Führerschein beruflich angewiesen zu sein. Während der Zeit des Fahrverbots müssen Sie den Führerschein in amtliche Verwahrung geben. Nach Ablauf des Fahrverbots erhalten Sie den Führerschein automatisch wieder. Wir können mit Ihnen gemeinsam überprüfen, welche Möglichkeiten Sie haben, damit für Sie bestenfalls das Fahrverbot entfällt.

Von einem Fahrverbot zu unterscheiden ist der Entzug der Fahrerlaubnis (umgangssprachlich „Führerschein­entzug“). Der Entzug der Fahrerlaubnis wird durch das Gericht ausgesprochen. Eine solche Maßnahme erfolgt, wenn Sie z.B. unter Alkohol- oder Drogeneinfluss ein Fahrzeug geführt haben. Die Fahrerlaubnis erhalten Sie nicht automatisch nach Ablauf einer Frist wieder. Die Fahrerlaubnis muss neu beantragt werden und wird Ihnen neu erteilt. In der Regel ist es erforderlich, dass Sie eine MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) machen müssen. Wir können Ihnen mit unserer Erfahrung helfen, Ihre Fahrerlaubnis wiederzuerlangen.

Verkehrsstraf­ta­ten • Unfall­flucht und Fahrer­flucht • Fahr­lässi­ge Körper­ver­let­zung

Ein kleiner Unfall auf dem Parkplatz kann zu einem Verfahren wegen Unfallflucht führen. Unfallflucht ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Verkehrsstraftat, die mit einer Geldstrafe und einem Führerscheinentzug geahndet werden kann. Es ist immer besser, die Polizei zur Unfallaufnahme hinzuzuziehen und so einem Verfahren wegen Fahrerflucht zu entgehen.

Bei Unfällen zwischen Autos und Fußgängern und Fahrradfahrern kommt es häufig zu Verletzungen, die auch ein Verfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung nach sich ziehen können. Bevor Sie sich gegenüber der Polizei schriftlich oder mündlich einlassen, sollten Sie sich anwaltlich beraten lassen und Akteneinsicht in die Ermittlungsakten nehmen.

Alkoholdelikte • MPU

Wenn Sie mit Alkohol am Steuer auffällig geworden sind, hat dies neben einem Entzug der Fahrerlaubnis und einer Geldstrafe meist auch eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) zur Folge, um die Fahrerlaubnis wiederzuerlangen. Wir beraten Sie, wie Sie schnell wieder zum Führerschein kommen. Wir können Ihnen geeignete Stellen nennen, die Sie auf die MPU vorbereiten.

Individuelle rechtliche Lösungen

Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.

Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.

Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

Individuelle Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein

Weitere Fachgebiete

Familienrecht

Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.

Notarielle Angelegen­heiten

Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.

Immobilienrecht

Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen Themen rund um Immobilien.

Erbrecht

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.

Wie können wir Ihnen helfen?

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