Durchset­zungs­stark im Immobilien­recht

Bei Gewerbeimmobilien und Gewerbemietrecht

Was uns im Immobilienrecht auszeichnet

Unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Immobilienrecht. Sei es bei Verträgen im Gewerbemietrecht, bei einem Kaufvertrag, oder bei Problemen rund um Ihre Immobilie, Mietwohnung oder Mietvertrages – wir beraten Sie umfassend und stellen Ihre Interessen in den Mittelpunkt. Kompetenz, klare Kommunikation, und das erfolgreiche Umsetzen individueller rechtlicher Lösungen ist, was uns auszeichnet.

Fachliche Kompetenz im Immobilienrecht

Vertragsgestaltung im Ge­wer­be­miet­recht

Im Gewerbemietrecht gelten die Schutzvorschriften der Wohnraummiete nicht. Es herrscht weitestgehend Vertragsfreiheit, weil der Gesetzgeber davon ausgeht, dass die Vertragsschließenden rechtskundig sind. Jeder Gewerbemietvertrag ist daher individuell. Ein Gewerbemietvertrag kann daher die eine oder andere Partei begünstigen. Sie sollten sich daher in jedem Fall beraten lassen, ob die Vertragsklauseln, das wiedergeben, was Sie wollen. Es ist besser, den Vertrag vor Abschluss überprüfen zu lassen, als teure Überraschungen zu erleben. Gerne erstellen oder überprüfen wir für Sie einen Gewerbemietvertrag.

Kauf und Verkauf einer Wohnung / Haus • Kauf­vertrags­ent­wurf

Der Kauf oder Verkauf einer Wohnung sollte so gestaltet sein, dass Sie nicht von Vertragsklausel überrascht werden, die Sie nicht verstehen oder im schlimmsten Fall auch so nicht wollen. Kaufverträge von Immobilien sind notarielle Verträge, sodass Sie bei Verständnisfragen sich nicht scheuen sollten, den Notar zu fragen, was diese oder jene Formulierung bedeutet. Wenn Sie aber gegenüber dem Vertragspartner eine andere Vereinbarung schließen wollen, als jene, die der Notar vorgegeben hat, bedarf es anwaltlicher Hilfe, weil dann ein Verhandeln mit dem Verkäufer oder Käufer notwendig ist. Wir können gerne das Aushandeln des Vertrags für Sie übernehmen oder aber auch einen eigenen Kaufvertragsentwurf erstellen.

Entwurf und Prüfung eines Miet­ver­tra­ges

Im Wohnungsmietrecht gelten eine Reihe von Schutzvorschriften für die Mieter. Klauseln können anhand von gesetzlichen Vorschriften auf Ihre Wirksamkeit überprüft werden. Wir prüfen gerne für Sie, ob die Befristung Ihres Mietvertrages oder die Schönheits­reparatur­klausel wirksam sind. Sollten Sie selbst eine Wohnung vermieten wollen, beraten wir Sie fachkundig, worauf Sie achten müssen und welche Kosten bei der Abrechnung auf den Mieter umzulegen sind.

Gewährleistung Eigentums­woh­nung

Nach dem Kauf einer Wohnung oder einem Haus kann sich herausstellen, dass ein Mangel besteht. Hier gilt es zu klären, ob Sie als Käufer Gewährleistungsrechte haben und z.B. den Kaufpreis mindern können oder gar vom Kaufvertrag zurücktreten können. In der Regel gibt es in Ihrem notariellen Kaufvertrag einen Vertragsteil, der Mängelrechte ausschließt. Wir können für Sie überprüfen, ob sich der Ausschluss auch auf Ihren Mangel bezieht. Wenn der Verkäufer den Mangel kannte und Ihnen diesen verschwiegen hat, kann es durchaus trotz der Vertragsklausel sein, dass Sie Mängel geltend machen können.

Individuelle rechtliche Lösungen

Wir entwickeln kreativ individuelle rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service.

Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie.

Beratungs­gespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

Individuelle Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns auch auf diesen Gebieten für Sie ein

Weitere Fachgebiete

Familienrecht

Wir entwickeln tragfähige und zukunftsorientierte familienrechtliche Lösungen.

Notarielle Angelegen­heiten

Wir beurkunden und beglaubigen Ihre Dokumente.

Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht ist es wichtig, sich rechtzeitig um eine Beratung und rechtliche Vertretung zu bemühen.

Erbrecht

Wir zeigen Ihnen Wege auf, wie Sie mit diesem sensiblen Thema rechtssicher umgehen können.

Wie können wir Ihnen helfen?

10. November 2024Immobilienrecht

Auch Wände in Altbauwohnungen dürfen nicht feucht sein – Mietminderung!

Mietminderung wegen Feuchtigkeitserscheinungen: Mangel auch in Altbauwohnung. Das Landgericht (LG) Paderborn hat in einem Mietrechtsstreit über Feuchtigkeitserscheinungen in einer Altbauwohnung Klartext gesprochen. Es gab dem Mieter überwiegend recht.

10. November 2024Immobilienrecht

WEG: Erhaltungslast darf auf Miteigentümer übertragen werden

Die Wohnungseigentümer können vereinbaren, dass nicht die Gemeinschaft der Eigentü-
mer, sondern ein einzelner Wohnungseigentümer geschlossene Bereiche oder Teile des gemeinschaftlichen Eigentums, z. B. Dachterrassen, selbstständig erhalten muss. So entschied es das Amtsgericht (AG) München. Das AG: Weist die Teilungsordnung einzelnen Eigentümern die Erhaltungslast für die Balkon- und Dachterrasseninnenseiten einschließlich Geländer zu, umfasst diese Erhaltungslast die Geländer insgesamt und nicht nur deren Innenseiten.

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10. November 2024Immobilienrecht

Tatortreinigung im Treppenhaus: Mieter haftet für Reinigungskosten

Der Vermieter darf, um vom Mieter verursachte Blutlachen im Treppenhaus und Eingangsbereich zu beseitigen, eine – teure – Spezialfirma für die Reinigung eines Tatorts nach Suizid oder Unfall mit den Reinigungsarbeiten beauftragen. Er muss auch nicht zuvor den Mieter beauftragen, um die Kosten gering zu halten, wenn der Mieter nicht über die ausreichende Qualifikation verfügt, das möglicherweise infektiöse Blut ausreichend gründlich zu entfernen.
So hat es das Amtsgericht (AG) Frankfurt/Main entschieden.

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9. November 2024Immobilienrecht

Instandsetzungskosten: Wem gehört das Dach?

Das Dach eines Flachdachanbaus einer WEG-Anlage ist selbst dann Gemeinschaftseigentum, wenn alle darunterliegenden Räume zu einer Sondereigentumseinheit gehören. Für die Gültigkeit eines Grundlagenbeschlusses ist es daher nicht erforderlich, dass der Beschlussersetzungsantrag auch die inhaltliche Konkretisierung umfasst. Diese Konkretisierungen können den Eigentümern überlassen werden. So sieht es das Landgericht (LG) Karlsruhe.

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