Ist Gendern in der Schule zulässig? Greift es in das elterliche Erziehungsrecht ein, wenn in einer Schule gegendert wird? Mit dieser Frage musste sich jetzt das Verwaltungsgericht (VG) Berlin befassen.

Ein Vater wandte sich mit einem Eilantrag gegen die Verwendung einer genderneutralen Spra­che an den Gymnasien seiner Kinder. Vor Gericht unterlag er jedoch.

Das VG: Vor dem Hintergrund des staatlichen Erziehungsauftrags in der Schule ist nicht erkennbar, dass das elterliche Erziehungsrecht mit der erforderlichen hohen Wahrscheinlich­keit verletzt ist und die Schulaufsicht einschreiten müsste. Genderneutrale Sprache in Lehr­materialien überschreitet nicht den durch die Rahmenlehrpläne eingeräumten Spielraum bei der Gestaltung von Unterrichtsmaterialien. Dies gilt auch, weil genderneutrale Sprache Gegen­stand von Unterrichtseinheiten ist. Eine genderneutrale Kommunikation der Schulen verstößt zudem nicht gegen die deutsche Amtssprache, da diese selbst bei Verwendung von Sonder­zeichen hinreichend verständlich bleibt.

Der Vater konnte keine schweren und unzumutbaren Nachteile seiner Kinder durch die Schreib­ und Sprechweise nachweisen, zumal der Spracherwerb bei den beiden Zehntklässlern weit­gehend abgeschlossen sein dürfte.

Quelle | VG Berlin, Beschluss vom 24.3.2023, VG 3 L 24/23, Abruf-Nr. 234505

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