Ist Fahrzeug mit Tageszulassung gleich einem Neuwagen?
Tageszulassungen sind eine besondere Form des Neuwagengeschäftes. Abzustellen ist auf den durchschnittlich informierten und verständigen Autokäufer, der erwartet, ein fabrikneues Fahrzeug zu erwerben. Die vom BGH aufgestellten Grundsätze, wonach ein Fahrzeug regelmäßig noch „fabrikneu“ als Neuwagen anzusehen ist, wenn zwischen Herstellung und Verkauf nicht mehr als 12 Monate vergangen sind, sind auch auf Tageszulassungen anzuwenden.
Im entschiedenen Fall hatte ein Käufer ein EU-Import mit Tageszulassung gekauft und musste bei Lieferung des Fahrzeuges feststellen, dass das Fahrzeug mehr als zwei Jahre alt war. Der Käufer erklärte den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen Sachmangels, da das Fahrzeug nicht fabrikneu war. Diese Rechtsauffassung teilt das LG Berlin in seiner Entscheidung.
LG Berlin, Urteil vom 31.7.14 -5 O 90/13
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