Geschwindigkeitsüberschreitung: Messbeamter kennt die Verkehrsüberwachungsnormen nicht

geschwindigkeitsueberschreitung messbeamter

Verwandte Themen

Wenn der Messbeamte die Verkehrsüberwachungsnormen nicht kennt. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat sich mit dem Einwand eines Betroffenen gegen die Festsetzung der Regelgeldbuße bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung auseinandergesetzt. Der Betroffene bemängelte, der Messbeamte habe die nach der (niedersächsischen) Richtlinie für die Geschwindigkeitsüberwachung aufgeführte Qualifikation nicht nachweisen können. Das habe schuldmindernd berücksichtigt werden müssen.

Messbeamter kannte Verwaltungsvorschriften nicht

Das OLG hat die Unkenntnis des Messbeamten von Verwaltungsvorschriften als bedeutungslos angesehen. Als reine Verwaltungsvorschrift entfaltet diese Richtlinie keine Außenwirkung.

Grundsatz: Beamte müssen Vorschriften beachten

Zwar dürfen die Verkehrsteilnehmer erwarten, dass sich die Verwaltungsbehörde über Richtlinien zur Handhabung des Verwaltungsermessens, die eine gleichmäßige Behandlung sicherstellen sollen, im Einzelfall nicht ohne sachliche Gründe hinwegsetzt. Bei Nichtbeachtung kann daher im Einzelfall der Schuldgehalt einer Tat geringer erscheinen.

Ausnahme: Abweichung hat keine Auswirkungen

Dies gilt aber nicht für jede Art von Abweichung von der Richtlinie. Eine Abweichung wirkt sich nur schuldmindernd aus, wenn ein Einfluss der Abweichung auf das Verhalten des Betroffenen oder das Messergebnis denkbar ist. Es ist aber gerade nicht denkbar, dass allein die fehlende Kenntnis des Messbeamten von den mit der Verkehrsüberwachung verbundenen Vorschriften das Verhalten des Betroffenen beeinflusst. 

Quelle | OLG Celle, Urteil vom 19.1.2024, 2 ORbs 348/23

Suchen auch Sie eine gute Anwältin für Verkehrsrecht in Berlin-Charlottenburg?

Dann sollten Sie jetzt mit uns sprechen. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht zur Seite. Vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann einen Termin zur Erstberatung.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns für Ihre Interessen ein.