Elterliche Sorge bei streitenden Eltern
Die gemeinsame Sorge erfordert ein Mindestmaß an Übereinstimmung zwischen den Eltern in den wesentlichen Bereichen der elterlichen Sorge und hat sich am Kindeswohl auszurichten. Wenn sich die Eltern fortwährend über die das Kind betreffenden Angelegenheiten streiten, kann dies zu Belastungen führen. Diese Belastungen sind mit dem Wohl des Kindes nicht vereinbar. So kann es liegen, wenn es zu derben Beleidigungen des Vaters gegenüber der Mutter kommt, die Eltern einander nicht ohne Auseinandersetzungen begegnen können und dies dem Kind nicht verborgen bleibt.
OLG Brandenburg Beschluss 10 UF237/13
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