Eltern, die von häuslicher Gewalt betroffen sind, stehen oft vor schwierigen Entscheidungen im Familienrecht. Besonders das alleiniges Sorgerecht wegen häuslicher Gewalt kann eine rechtliche Lösung sein, um Kinder und Mutter zu schützen. Ein aktuelles Urteil des OLG Frankfurt zeigt, unter welchen Umständen das alleinige Sorgerecht auf die Mutter übertragen werden kann.

Häusliche Gewalt kann alleiniges Sorgerecht wegen häuslicher Gewalt rechtfertigen

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a. M. hat entschieden: Häusliche Gewalt, Nachstellungen und Bedrohungen des Vaters gegen die Mutter können die Übertragung des alleinigen Sorgerechts wegen häuslicher Gewalt rechtfertigen.

Mutter hatte das alleinige Sorgerecht

Die geschiedenen Eltern haben zwei neun und fünf Jahre alte Kinder. Diese leben seit der Trennung der Eltern bei der Mutter. Gegen den Vater bestanden Näherungs- und Kontaktverbote. Auf Antrag der Mutter wurde ihr das alleinige Sorgerecht wegen häuslicher Gewalt übertragen. Hiergegen richtete sich eine – erfolglose – Beschwerde des Vaters.

Es sind alle für und gegen die gemeinsame Sorge sprechenden Umstände gegeneinander abzuwägen: Hier gibt es zwischen den Eltern keine tragfähige soziale Beziehung. Der Vater hat die Mutter körperlich angegriffen und verletzt und sie wiederholt mit dem Tode bedroht. Der Mutter ist es unzumutbar, sich mit dem Vater regelmäßig in sorgerechtlichen Fragen abzustimmen, sodass das alleinige Sorgerecht wegen häuslicher Gewalt als einzige praktikable Lösung erscheint.

Kindeswille zu beachten

Der Wille der Kinder, die sich auch für das alleinige Sorgerecht wegen häuslicher Gewalt ausgesprochen haben, ist zu beachten. Mildere, gleich effektive Mittel als eine Übertragung der elterlichen Sorge allein auf die Mutter, gibt es hier nicht.

Quelle | OLG Frankfurt a. M., Beschluss vom 10.9.2024, 6 UF 144/24

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