Wer haftet, wenn das Abschleppseil reißt? Wer gezogen wird, haftet. Bei einem privaten Abschleppvorgang aus Hilfsbereitschaft riss die Abschleppöse beim gezogenen Fahrzeug ab. Infolge der Spannung schleuderte das Seil nach vorn und beschädigt das ziehende Fahrzeug. Wer muss in einem solchen Fall den Schaden begleichen? Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Regensburg entschieden.

Im Rechtsstreit ließ sich auch unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen nicht mehr klären, warum die Abschleppverbindung gerissen ist. Ein Fehler des einen oder des anderen Fahrers hatte weder eine Partei vorgetragen noch nachgewiesen.

Das AG sah keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Risiken eines solchen Vorgangs seien viel zu groß, als dass man von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis ausgehen könne. Weil beide Fahrer angaben, der Abschleppvorgang sei normal verlaufen, es sei insbesondere nicht zu heftig angefahren worden, ordnete das Gericht den Schadeneintritt für den Ziehenden als ein unabwendbares Ereignis ein. So blieb nur die Betriebsgefahr des geschleppten Fahrzeugs. Das überraschende Ergebnis: 100 Prozent Haftung zulasten des gezogenen Fahrzeugs.

QUELLE | AG Regensburg, Urteil vom 21.7.2022, 9 C 56/22

Wer haftet, wenn beim Abschleppen das Abschleppseil reißt und ein Schaden entsteht?

Waren auch Sie hilfbereit und kam es zu einem Sachschaden beim privaten Abschleppen? Möchten Sie wissen, wer bei Schäden, die durchs Abschleppen eines Fahrzeuges entstehen haftet (zum Beispiel, wenn das Abscheppseil reißt)? Dann sollten Sie mit uns sprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter und stehen Ihnen mit unserem Fachwissen zur Seite und setzen uns für Ihre Interessen ein. Garantiert. Vereinbaren Sie einfach einen Termin zur Erstberatung mit Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann.