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Auslandsunfall – Gericht des Wohnsitzes in Deutschland

Bei einem Unfall im Ausland kann der Geschädigte in Deutschland an seinem Wohnort klagen. Nach europäischen Recht ist aber das Recht des Staates anzuwenden, in dem der Unfall passiert ist. Dies gilt sowohl für die Haftung dem Grunde nach, als auch für die Schadensersatzansprüche im Einzelnen.

27. August 2016
Tag
Verkehrsrecht