Fahrerflucht: Schon einmal erlebt?
Sie sind sich nicht sicher, ob Sie beim Einparken, das Nachbarfahrzeug touchiert haben oder wollen nicht warten und heften einen Zettel mit Ihrer Adresse und Telefonnummer hinter die Windschutzscheibe, weil Sie das Fahrzeug beschädigt haben. Ist Ihnen so etwas schon einmal passiert? Dann kann es leicht dazu kommen, dass Sie Post von der Polizei erhalten wegen des Vorwurfs der Fahrerflucht.
Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt
Unfallflucht bzw. Fahrerflucht ist kein Kavaliersdelikt, selbst wenn man den Verkehrsunfall nicht verschuldet hat, wird man vom Opfer zum Täter. Unfallflucht ist eine Straftat gem. §142 StGB, die mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bestraft wird. Als Nebenstrafe wird in der Regel die Fahrerlaubnis für die Dauer von einem Jahr entzogen.
Wenn Sie sich nach Ihrem „wichtigen Termin“ nun doch die Polizei einschalten und die Tat noch nicht entdeckt wurde und noch keine 24 Stunden vorbei sind, können Sie noch mit Straffreiheit rechnen. Sollte diese Frist verstrichen sein, sollten Sie einen Anwalt zurate ziehen.
In Fällen, in denen Ihnen für Sie völlig überraschend, jemand behauptet, Sie hätten das Fahrzeug beschädigt und Ihnen Unfallflucht vorgeworfen wird, ist immer zu prüfen, wie hoch der Schaden am gegnerischen Fahrzeug ist und ob man den Zusammenstoß hätte bemerken müssen. In jedem Fall empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt/Rechtsanwältin einzuschalten, um Akteneinsicht in die polizeilichen Ermittlungsakten zu erhalten. Dies ist ohne Anwalt nicht möglich.
Beim Vorwurf der Fahrerflucht sprechen Sie erst mit Ihrer Rechtsanwältin
Bitte bedenken und beherzigen Sie, dass Sie keine Aussage bei der Polizei machen, bevor Sie nicht mit einer Rechtsanwältin gesprochen haben. Jede Einlassung bei der Polizei kann schwerwiegende Folgen haben.
Um den in einigen Fällen schwerwiegenden Folgen einer Verurteilung vorzubeugen, ist es unerlässlich, so früh wie möglich einen Anwalt Ihres Vertrauens zu konsultieren. Sie sollten sich mit den Ermittlungsbehörden nicht ohne rechtlichen Beistand auseinandersetzen. Selbst wenn Sie unschuldig sind, kann jede Einlassung für Sie schwerwiegende Folgen haben. Mit Ihrer Rechtsanwältin können Sie, bevor Sie sich äußern, eine Strategie entwickeln, wie in Ihrem konkreten Fall vorgegangen werden muss. Bei unklarer Sachlage ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Strafverfahren eingestellt werden kann, hoch.
Wir bieten Ihnen eine kompetente anwaltliche Beratung rund ums Verkehrsrecht
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