Wer haftet, wenn das Abschleppseil reißt? Wer gezogen wird, haftet. Bei einem privaten Abschleppvorgang aus Hilfsbereitschaft riss die Abschleppöse beim gezogenen Fahrzeug ab. Infolge der Spannung schleuderte das Seil nach vorn und beschädigt das ziehende Fahrzeug. Wer muss in einem solchen Fall den Schaden begleichen? Das hat jetzt das Amtsgericht (AG) Regensburg entschieden.
Im Rechtsstreit ließ sich auch unter Zuhilfenahme eines Sachverständigen nicht mehr klären, warum die Abschleppverbindung gerissen ist. Ein Fehler des einen oder des anderen Fahrers hatte weder eine Partei vorgetragen noch nachgewiesen.
Das AG sah keine Haftungsbeschränkung auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Risiken eines solchen Vorgangs seien viel zu groß, als dass man von einem bloßen Gefälligkeitsverhältnis ausgehen könne. Weil beide Fahrer angaben, der Abschleppvorgang sei normal verlaufen, es sei insbesondere nicht zu heftig angefahren worden, ordnete das Gericht den Schadeneintritt für den Ziehenden als ein unabwendbares Ereignis ein. So blieb nur die Betriebsgefahr des geschleppten Fahrzeugs. Das überraschende Ergebnis: 100 Prozent Haftung zulasten des gezogenen Fahrzeugs.
Quelle | AG Regensburg, Urteil vom 21.7.2022, 9 C 56/22
Wer haftet, wenn beim Abschleppen das Abschleppseil reißt und ein Schaden entsteht?
Waren auch Sie hilfsbereit und kam es zu einem Sachschaden beim privaten Abschleppen? Möchten Sie wissen, wer bei Schäden, die durchs Abschleppen eines Fahrzeuges entstehen, haftet (zum Beispiel, wenn das Abschleppseil reißt)? Dann sollten Sie jetzt mit uns sprechen. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht zur Seite. Vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann einen Termin zur Erstberatung.
Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns für Ihre Interessen ein.