Kann eine Eigentümergemeinschaft mitbestimmen, wer die Nachbarwohnung kauft? Ein aktuelles Urteil des Amtsgerichts Düsseldorf stellt klar: Der Verkauf einer Wohnung an Obdachlosenhilfe darf nicht unter dem Vorwand einer gefährdeten Sozialstruktur verhindert werden. Ein wichtiger Beschluss für die Rechte von Käufern und Vereinen.

WEG-Recht: Eigentümergemeinschaft kann Verkauf einer Wohnung an Obdachlosenhilfe nicht verhindern

Eine Wohnungseigentümergemeinschaft darf den Verkauf einer Wohnung an Obdachlosenhilfe nicht verhindern. So entschied es das Amtsgericht (AG) Düsseldorf. Ein entsprechender Beschluss ist nichtig.

Der Verein hatte im Februar 2025 mit den damaligen Eigentümern einen Kaufvertrag über eine Wohnung im Haus der Eigentümergemeinschaft geschlossen. Dort sollten noch nicht näher zu bezeichnende obdachlose Menschen eine eigene Wohnung erhalten und betreut werden. Die Gemeinschaftsordnung sah vor, dass der Verwalter einer Weiterveräußerung zustimmen musste. Versagen durfte er sie aber nur aus wichtigem Grund.

Die Eigentümerversammlung verweigerte die Zustimmung aufgrund negativer Erfahrungen mit Mietern in der Vergangenheit. Des Weiteren sei eine große Fluktuation unter den Mietern zu befürchten. Die stabile soziale Struktur im Haus sei gefährdet.

Das Amtsgericht ließ die Eigentümergemeinschaft „abtropfen“

Der Verein klagte und bekam vor dem AG Recht. Es stellte u. a. fest: Der Wunsch, die bestehende Sozialstruktur der Bewohner aufrechtzuerhalten, ist kein wichtiger Grund gegen den Verkauf einer Wohnung an Obdachlosenhilfe. Ebenso dürfe auch nicht auf die wirtschaftliche Situation einer Person abgestellt werden. Die Sicherheit im Haus sah das AG ebenfalls nicht als gefährdet an. Es gebe keinen Erfahrungssatz, dass obdachlose Menschen unter sozialpädagogischer Begleitung den Hausfrieden störten.

Wichtig: Die Wohnung solle Menschen dauerhaft als Wohnraum dienen, nicht nur als kurzfristige Schlafstätte. Die Eigentümergemeinschaft habe nicht das Gegenteil dargelegt und bewiesen. Folge: Die Eigentümergemeinschaft muss die Zustimmung für den Verkauf einer Wohnung an Obdachlosenhilfe erteilen.

Quelle — AG Düsseldorf, Urteil vom 24.11.2025, 290a C 42/25

Probleme beim Immobilienverkauf?

Wird Ihnen die Zustimmung zum Verkauf ohne triftigen Grund verweigert? Wir setzen Ihre Interessen gegenüber der WEG oder dem Verwalter durch. Kontaktieren Sie unsere Fachanwältin für Mietrecht und WEG und vereinbaren Sie jetzt einen zeitnahen Beratungstermin.

Das könnte Sie auch interessieren