Problembereich
Unterhalt
Problembereich Unterhalt
Nach der Trennung hat in der Regel derjenige, der weniger verdient, gegen den anderen Ehepartner einen Anspruch auf Trennungsunterhalt. Werden die minderjährigen Kinder von einem Elternteil nach der Trennung im Residenzmodell betreut, haben diese gegen den nicht betreuenden Elternteil ebenfalls einen Unterhaltsanspruch. Dieser Anspruch richtet sich nach dem Einkommen des nicht betreuenden Elternteils.
Knackpunkt einer Unterhaltsberechnung ist oft die Ermittlung des unterhaltsrechtlichen Einkommens. Das Einkommen des Unterhaltsschuldners ist nach den gesetzlichen Vorschriften vorrangig auf die Kinder und dann erst auf den Ehegatten zu verteilen. Für nicht verheiratete Mütter ergibt sich in den ersten drei Lebensjahren des Kindes auch ein gesetzlicher Unterhaltsanspruch auf Betreuungsunterhalt. Für die Zeit nach der Ehescheidung kann es auch dazu kommen (sofern wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen), dass einer der Ehepartner dem anderen zum Unterhalt verpflichtet ist.
Im Folgenden fassen wir für Sie noch einmal die einzelnen infrage kommenden Unterhaltsansprüche zusammen und zeigen auf, welche häufigen Streitpunkte es im Unterhaltsrecht gibt.
Finanzielle Ansprüche im Unterhaltsrecht
- Trennungsunterhalt - ist geschuldet für die Zeit von der Trennung bis zur Rechtskraft der Ehescheidung, Voraussetzung ist, dass man verheiratet ist.
- Betreuungsunterhalt - ist geschuldet, wenn man nicht verheiratet ist, aber ein gemeinsames Kind, was noch nicht drei Jahre alt ist, betreut.
- Ehegattenunterhalt - ist nach der Ehe unter verschiedenen Voraussetzungen, Krankheit, Erwerbslosigkeit oder Betreuung der Kinder und aus Solidaritätsgründen wegen einer langen Ehe geschuldet.
- Kindesunterhalt - schuldet der nicht betreuende Elternteil für seine minderjährigen Kinder nach seinen Einkommensverhältnissen.
- Volljährigenunterhalt - schulden beide Elternteile, wenn der Volljährige sich in der schulischen oder einer anderen Ausbildung befindet.
Häufige Streitpunkte beim Unterhalt
- Einkommensermittlung des Unterhaltsschuldners - Die Parteien können unterschiedlicher Meinung darüber sein, was als Einkommen angerechnet wird und welche Ausgaben abgezogen werden (Kredite, Fahrtkosten, etc.).
- Mehr und Sonderbedarf - Beim Kindesunterhalt gibt es keine Einigung über Hobbykosten oder Kosten für Schulfahrten.
- Höhe und Dauer des Unterhalts - Die Parteien können unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie viel und wie lange Unterhalt gezahlt werden sollte.
- Änderungen der finanziellen Umstände - Wenn sich die finanzielle Situation eines oder beider Elternteile ändert, kann dies zu Streitigkeiten über die Anpassung des Unterhalts führen. Zum Beispiel kann der Verlust eines Arbeitsplatzes oder eine Gehaltserhöhung die Fähigkeit zur Zahlung des Unterhalts beeinflussen.
- Nichtzahlung von Unterhalt - Wenn ein Elternteil seinen Unterhaltsverpflichtungen nicht nachkommt, kann dies zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen. Dies kann ernsthafte finanzielle Konsequenzen für den zahlungspflichtigen Elternteil haben.
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Problembereich mit viel Konfliktpotential, denn es geht um die Ermittlung und Aufteilung des Vermögens.