Problembereich

Elternschaft

Problembereich Elternschaft - Das sollten Sie wissen

Nach der Trennung haben die Eltern die Aufgabe, die Betreuung der Kinder zu regeln. Dies betrifft die beiden Bereiche des Umgangsrechts und des Sorgerechts. Für beide Bereiche gilt, dass sich Entscheidungen der Eltern oder auch der Gerichte und des Jugendamts am Kindeswohl orientieren. Es ist daher ratsam, bei auftretenden Problemen, sich an das Jugendamt zu wenden und gemeinsame Gesprächstermine in einer Eltern – und Familienberatungsstelle wahrzunehmen. Wenn die Gespräche scheitern, muss ein gerichtliches Verfahren eingeleitet werden. In komplexen Konfliktfällen wird oft auch ein Sachverständigengutachten eingeholt, um zu klären, welcher Umgang dem Kindeswohl dient oder welcher Elternteil das Aufenthaltsbestimmungsrecht erhält.

Wenn einvernehmliche Lösungen nicht möglich sind, ist anwaltliche Beratung wichtig, um zu verstehen, welche Möglichkeiten Sie haben, um Ihre Rechte durchzusetzen. Im Folgenden fassen wir zusammen, was Sie über das Sorge- und das Umgangsrecht wissen sollten.

Was regelt das Sorgerecht?

Das Sorgerecht wird bei verheirateten Eltern gemeinsam ausgeübt. Das ändert sich auch nicht durch eine Scheidung. Unverheiratete Paare können eine Sorgerecht­serklärung gegenüber dem Jugendamt abgeben, sodass auch der Vater sorgeberechtigt wird. Das Sorgerecht umfasst z.B. das Recht auf Bestimmung des Aufenthalts des Kindes, die Gesundheits­sorge und die Schulwahl. Um diese drei Teilbereiche des Sorgerechts entsteht häufig Streit.

Die Eltern müssen sich bei einem Wegzug eines Elternteils in eine andere Wohnung bei Trennung einigen, mit wem das Kind wohnt. Gleiches gilt für die Schulwahl oder den Arztbesuch. Gibt es keine Einigung kann ein gerichtliches Verfahren geführt werden, um z.B. das Aufenthalts­bestimmungs­recht zu klären.

Entscheidungen des Gerichts orientieren sich immer am Kindeswohl. Das Gericht hat von Amts wegen, die Aufgabe das Kindeswohl zu ermitteln. Es wird in Verfahren über das Sorgerecht aus diesem Grund immer auch das Jugendamt beteiligt. Zu einem Entzug des Sorgerechts kann es kommen, wenn das Kind vernachlässigt ist und das Kindeswohl gefährdet ist. Es ist bei Kindes­wohl­gefährdung, die durch ein Elternteil ausgeht, möglich, dass dem anderen Elternteil die alleinige elterliche Sorge übertragen wird.

Betreuungsmodelle der elterlichen Sorge

Getrennt lebende Eltern können ihre Kinder in unterschiedlichen Modellen betreuen. Bei einem Wechselmodell leben Kinder abwechselnd in beiden Haushalten. Geschieht das zu annähernd gleichen Zeitanteilen, so spricht man auch vom paritätischen Wechselmodell. Wenn das Kind seinen überwiegenden Aufenthalt bei einem Elternteil hat, nennt man diese Regelung Residenzmodell. Dabei hat der nicht hauptsächlich betreuende Elternteil das Recht auf Umgang mit dem Kind, d.h. er hat Anspruch, Zeit mit dem Kind zu verbringen.

Worum geht es beim Umgangsrecht?

Das Umgangsrecht ist die rechtliche Grundlage für den Umgang des Kindes mit seinen Eltern und ist vom Sorgerecht zu unterscheiden. Grundsätzlich gilt nach Trennung oder Scheidung: Ihr Kind hat ein Recht auf Umgang mit beiden Elternteilen. Und: jeder Elternteil hat das Recht, allerdings auch die Pflicht, zum Umgang mit dem Kind.

Umgangsrechte orientieren sich am Alter des Kindes und daran, was die Lebenssituation erfordert.
Nahezu jeder Streit wegen des Umgangsrechts belastet das Kind und kann Ihre gute Beziehung mit Ihrem Kind beeinflussen. Ist es nicht möglich, mit der Gegenseite eine einvernehmliche Einigung („Elternvereinbarung“) zu erzielen, bleibt nur der Gang vor das Familiengericht. Dort ist das Kindeswohl der Maßstab jeder Entscheidung.

Häufige Streitpunkte beim Sorge- und Umgangsrecht

Wie wir Ihnen helfen

Sorgerecht und Umgangsrecht sind komplexe Problembereiche im Familienrecht. Mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet des Familienrechts wissen wir, worauf es in einem Verfahren vor Gericht ankommt und welche Möglichkeiten bestehen, den Umgang in Ihrem Sinne zu regeln. Unser Ziel ist es,
für Sie und Ihre Familie eine nachhaltige Lösung mit dem anderen Elternteil zu verhandeln oder bei Gericht zu erstreiten. Sie können auf unsere Professionalität und Expertise vertrauen.

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Beraten & Strategie­entwicklung

Grundlage unseres Mandats ist eine umfassende Beratung und Entwicklung einer individuellen Strategie.

Verhandeln

Empfohlene Methode, wenn beide Parteien versuchen, ihre rechtlichen Probleme außergerichtlich zu lösen.

Gerichtliche Auseinander­setzung

Wenn die Zusammenarbeit zwischen beiden Parteien sehr gering oder die andere Partei uneinsichtig ist.

Vermögens­auseinander­setzung

Problembereich mit viel Konflikt­potential, denn es geht um die Ermitt­lung und Auf­teilung des Vermögens.

Unterhalt

Die Höhe der Beträge für den Kindes- und Ehe­gatten­­unter­­halts ist oft ein Streit­punkt. Das Unter­halts­­recht­ ist sehr komplex.
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