Impfverweigerung: Entfernung aus dem Dienst bei schwerer Treuepflichtverletzung eines Soldaten

Soldat verweigert Impfung – Wenn Soldaten wegen Impfungehorsam oder Treuepflichtverletzungen vom Dienst entfernt werden, suchen Betroffene oft rechtlichen Rat. Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einem aktuellen Urteil die Entfernung eines Hauptfeldwebels aus dem Dienst bestätigt, nachdem dieser seinen Treueeid in Frage gestellt und Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall angekündigt hatte. Der Fall zeigt exemplarisch, wie gewichtige Dienstpflichtverletzungen disziplinarisch geahndet werden und welche rechtlichen Fragen dadurch entstehen.

Fall und Verfahrensablauf

Im Dezember 2021 verweigerte der Soldat einen Befehl zur Wahrnehmung eines Impftermins gegen COVID-19 und wurde strafrechtlich wegen Gehorsamsverweigerung verurteilt. In einem Personalgespräch im Oktober 2022 erklärte er gegenüber dem Kommandeur, sein Vertrauen in Staat und militärische Führung sei derart gestört, dass er sich nicht mehr an seinen Treueeid gebunden fühle und einem Marschbefehl im NATO-Einsatz nicht folgen würde. Daraufhin wurde er vorläufig suspendiert und das Truppendienstgericht ordnete im Disziplinarverfahren seine Entfernung aus dem Dienst an.

Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts

Das BVerwG bestätigte die Entscheidung des Truppendienstgerichts. Die aus Überzeugung erklärte Loslösung vom Treueeid und die glaubhafte Ankündigung der Gehorsamsverweigerung im Einsatzfall stellten eine derart schwerwiegende Pflichtverletzung dar, dass in der Regel die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gerechtfertigt ist (vgl. § 7 SG).

Verwertung des Personalgesprächs

Das Gericht verwertete das Personalgespräch, nachdem der Bataillonskommandeur als Zeuge die strittigen Äußerungen bestätigte. Das BVerwG hielt das Gespräch nicht für eine disziplinarrechtliche Vernehmung, sodass ein generelles Verwertungsverbot nicht greift. Die Gesamtdauer (ca. 80 Minuten) und der Inhalt ließen auf eine verfestigte innere Haltung schließen, nicht auf eine impulsive Einzelaussage.

Auswirkungen auf Dienstbetrieb und NATO-Einsatz

Das Verhalten wirkte sich erheblich nachteilig auf den Dienstbetrieb aus: Der Soldat konnte nicht im Bataillon verbleiben, das für die Very High Readiness Joint Task Force (VJTF) der NATO eingeplant war. Damit war die Einsatzbereitschaft der Einheit gefährdet und organisatorische Neubelegungen erforderlich.

Quelle | BVerwG, Urteil vom 1.10.2025, 2 WD 30.24, PM 72/25

Soldat verweigert Impfung – rechtliche Optionen

Betroffene sollten Akten, Gesprächsprotokolle und Bescheide sichern und zeitnah anwaltliche Beratung einholen. Ein spezialisierter Anwalt kann Einsicht in Verfahrensakten verlangen, die Verwertbarkeit von Gesprächen prüfen, formale Verfahrensfehler aufspüren und Verteidigungsoptionen aufzeigen. Gerade bei drohenden Höchstmaßnahmen ist schnelles Handeln wichtig. Darüber hinaus kann rechtliche Unterstützung Wege zu milderen Maßnahmen oder alternativen dienstlichen Lösungen aufzeigen.

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