Problembereich
Vermögensauseinandersetzung
Worum geht es bei der Vermögensauseinandersetzung?
Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung ist ein wichtiger und oft komplexer Bestandteil von Scheidungsverfahren oder der Auflösung von Lebenspartnerschaften. Man versteht darunter die Verteilung von gemeinsamen Vermögen. Dies beinhaltet auch Immobilien. Ein weiterer Baustein der Auseinandersetzung ist die Berechnung des Zugewinns. In der Regel berechnet man zuerst den Zugewinn und teilt dann unter Berücksichtigung des Zugewinns die gemeinsam gehörenden Vermögensbestandteile, wie z.B. Immobilien und Gesellschaftsanteile, untereinander auf. Im Folgenden fassen wir für Sie kurz zusammen, was Sie über den Zugewinnausgleich wissen sollten und welche häufigen Streitpunkte es dabei gibt.
Das sollten Sie über den Zugewinnausgleich wissen
Der sogenannte Zugewinnausgleich ist die Grundlage für die Vermögensauseinandersetzung bei Scheidung oder Auflösung einer Lebenspartnerschaft. Das bedeutet, dass das während der Ehe erworbene Vermögen grundsätzlich hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt wird, es sei denn, es wurde durch Ehevertrag etwas anderes vereinbart.
Zur Berechnung des Zugewinns muss jeder Ehepartner seinen Vermögenszuwachs ermitteln. Es ist von zu dem Stichtag des Anfangsvermögens – das ist der Hochzeitstag –, und dem Stichtag des Endvermögens, – das ist der Tag, an dem der Ehescheidungsantrag dem anderen zugestellt wurde –, jeweils Auskunft über das eigene Vermögen zu erteilen. Hat man am Ende der Ehe mehr Vermögen als am Anfang, ist ein Zugewinn erwirtschaftet worden. Hat der andere Ehepartner mehr erwirtschaftet, hat man einen Ausgleichsanspruch in Geld gegen den Ehepartner.
In der Vermögensbilanz für den Zugewinn sind alle vermögenswerten Bestandteile aufzuführen, darunter fallen:
- Bankkonten und Geldanlagen, wie z.B. Sparbücher, Wertpapierdepots, Investmentfonds, Lebensversicherungen oder Bausparverträge
- Schenkungen eines Ehegatten an den anderen vor oder während der Ehe
- Zuwendungen von Schwiegereltern, z.B. eine Investition in eine gemeinsame Immobilie
- Darlehensverbindlichkeiten
- Tilgung von Verbindlichkeiten eines Ehepartners für den anderen
- Gemeinsame Firmenbeteiligungen oder Gesellschaftsanteile
- Steuernachzahlungen oder Steuererstattungen
Häufige Streitpunkte bei der Vermögensauseinandersetzung
- Bewertung von Vermögenswerten - Die Bewertung von Immobilien, Unternehmen und anderen Vermögenswerten kann zu Meinungsverschiedenheiten führen, insbesondere wenn es um den aktuellen Marktwert geht.
- Verstecktes Vermögen - Es kommt vor, dass Ehepartner versuchen, Vermögenswerte vor der Scheidung zu verstecken oder zu verschleiern, um ihren Anspruch auf den Zugewinnausgleich zu verringern. Dies kann zu rechtlichen Auseinandersetzungen führen.
- Ausgleichsansprüche - Ausgleichsansprüche sind immer auf Geld gerichtet. Oft gelingt es jedoch über vorhandene Immobilien und deren Übertragungen einen anderen Ausgleich zu vereinbaren.
Wie wir Ihnen helfen
Die Vermögensauseinandersetzung bei einer Scheidung ist eine komplexe und oft emotionale Angelegenheit. Als erfahrene Fachanwältinnen für Familienrecht beraten wir Sie hierbei umfassend und helfen Ihnen, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wir kennen die häufigen Streitpunkte. Nutzen Sie unsere Expertise und vermeiden Sie kostspielige Fehler.
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