Kein Ausschluss aus Polizeibewerbung trotz Gendefekt!
Ein Bewerber für den mittleren Polizeivollzugsdienst der Bundespolizei darf nicht aufgrund eines genetisch bedingten Thromboserisikos vom Bewerbungsverfahren ausgeschlossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Aachen im Februar 2025 entschieden.
Der Kläger leidet an der sogenannten Faktor-V-Leiden-Mutation, einem angeborenen Gendefekt, der zu einer erhöhten Thrombosegefahr führen kann. Aufgrund dieser Diagnose wurde seine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst 2023 durch die Bundespolizeiakademie mit Verweis auf die fehlende gesundheitliche Eignung abgelehnt.
VG Aachen: Geringes Risiko rechtfertigt keinen Ausschluss
Das Verwaltungsgericht entschied nun zugunsten des Bewerbers und betonte, dass das durch die genetische Veränderung bedingte Thromboserisiko nicht ausreichend sei, um eine Polizeibewerbung trotz Gendefekt pauschal abzulehnen. In seiner Begründung führte das Gericht aus, dass das beim Kläger vorliegende Risiko in etwa dem Risiko entspricht, das durch die Einnahme der Antibabypille bei Frauen verursacht wird – ein Risiko, das von Seiten des Dienstherrn akzeptiert wird.
Genetisches Untersuchungsergebnis unzulässig verwertet
Unabhängig von der Bewertung des gesundheitlichen Risikos stellte das Gericht klar, dass das Ergebnis der genetischen Untersuchung rechtlich nicht hätte verwertet werden dürfen. Die Bundespolizei hätte das Ergebnis weder verlangen noch bei der Entscheidung über die Einstellung berücksichtigen dürfen. Damit war der Ausschluss des Bewerbers aus dem Verfahren unzulässig.
Entscheidung mit Signalwirkung
Das Urteil stärkt die Rechte von Menschen mit genetisch diagnostizierten Besonderheiten im öffentlichen Dienst. Eine Polizeibewerbung trotz Gendefekt darf nicht allein auf Verdacht oder pauschale Risikoannahmen hin ausgeschlossen werden. Vielmehr müssen differenzierte medizinische Einschätzungen erfolgen, und auch datenschutzrechtliche Aspekte sind strikt zu beachten.
Quelle | VG Aachen, Urteil vom 26.2.2025, 1 K 1304/23, PM vom 10.3.2025
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