Wussten Sie, dass Arbeitgeber Rücksicht auf die familiäre Situation von Eltern behinderter Kinder nehmen müssen? Eine mittelbare Diskriminierung der Eltern wegen Behinderung des Kindes am Arbeitsplatz ist rechtlich nicht zulässig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat nun die Rechte betroffener Eltern massiv gestärkt.
EuGH-Entscheidung: Mittelbare Diskriminierung der Eltern wegen Behinderung des Kindes
Die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen sind so anzupassen, dass Eltern sich ohne die Gefahr einer mittelbaren Diskriminierung um ihr Kind kümmern können. So entschied es jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH). In dem Fall bat eine Stationsaufsicht ihren Arbeitgeber mehrmals, sie an einem Arbeitsplatz mit festen Arbeitszeiten einzusetzen, weil sie sich um ihren schwerbehinderten, vollinvaliden Sohn kümmern müsse.
Der Arbeitgeber gewährte ihr vorläufig bestimmte Anpassungen. Er lehnte es jedoch ab, diese Anpassungen auf Dauer zu gewähren. Die Stationsaufsicht focht diese Ablehnung vor den italienischen Gerichten an, bis die Rechtssache dem italienischen Kassationsgerichtshof vorgelegt wurde.
Dieser wandte sich an den EuGH, denn er hatte Zweifel in Bezug auf die Auslegung des Unionsrechts zum Schutz vor einer Handlung, die eine mittelbare Diskriminierung der Eltern wegen Behinderung des Kindesdarstellen könnte, bei einem Arbeitnehmer, der sich, ohne selbst behindert zu sein, um sein schwerbehindertes minderjähriges Kind kümmert.
So entschied der Europäische Gerichtshof
Der EuGH entschied, dass das Verbot der mittelbaren Diskriminierung wegen einer Behinderung nach der Rahmenrichtlinie zur Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf auch für einen Arbeitnehmer gelte, der wegen der Unterstützung seines behinderten Kindes diskriminiert werde.
Bereits im Jahr 2008 kam der EuGH zum Ergebnis, dass nach dieser Richtlinie eine unmittelbare „Mitdiskriminierung“ wegen einer Behinderung verboten sei. Sie ziele darauf ab, in Beschäftigung und Beruf jede Form der Diskriminierung wegen einer Behinderung zu bekämpfen.
Auch Eltern sind geschützt
Außerdem sei diese Richtlinie im Licht des Diskriminierungsverbots, der Wahrung der Rechte der Kinder und des Rechts behinderter Personen auf Eingliederung in Verbindung mit dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen zu sehen. Hieraus gehe hervor, dass zur Wahrung der Rechte von behinderten Menschen, insbesondere Kindern, das allgemeine Diskriminierungsverbot auch die mittelbare Diskriminierung der Eltern wegen Behinderung des Kindes erfasse, damit auch die Eltern behinderter Kinder in Beschäftigung und Beruf gleichbehandelt und nicht aufgrund der Lage ihrer Kinder benachteiligt werden würden.
Um die Gleichbehandlung der Arbeitnehmer zu gewährleisten, müsse der Arbeitgeber dem Gerichtshof zufolge angemessene Vorkehrungen treffen, damit Arbeitnehmer ihren behinderten Kindern die erforderliche Unterstützung zukommen lassen können.
Voraussetzung ist, dass der Arbeitgeber dadurch nicht unverhältnismäßig belastet werde. Das nationale Gericht müsse daher prüfen, ob hier das Ersuchen der Arbeitnehmer den Arbeitgeber nicht unverhältnismäßig belastet habe und ob eine mittelbare Diskriminierung der Eltern wegen Behinderung des Kindes vorliegt.
Quelle — EuGH, Urteil vom 11.9.2025, C-38/24 Bervidi; EuGH, Urteil vom 17.7.2008, C-303/06 Coleman; PM vom 11.9.2025
Werden Sie am Arbeitsplatz benachteiligt?
Wenn Ihr Arbeitgeber keine Rücksicht auf die Pflege Ihres behinderten Kindes nimmt, könnten Ihnen Entschädigungsansprüche zustehen. Wir beraten Sie diskret und kompetent. Kontaktieren Sie jetzt die Advocatae Kanzlei für eine fundierte arbeitsrechtliche Ersteinschätzung und vereinbaren Sie einen zeitnahen Beratungstermin mit unserem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht.



