Fiktive Abrechnung – Versicherung log bei Verweisungswerkstatt

Verkehrsrecht: Unfall, Schadenersatz, Bußgeld

Verwandte Themen

Fiktive Abrechnung – Versicherung log bei Verweisungswerkstatt. Eine Versicherung war bei der fiktiven Abrechnung wegen Alters und Wartungsstatus des unfallgeschädigten Fahrzeugs einfallsreich. Sie verwies auf eine Werkstatt, die es gar nicht mehr gab. Das Amtsgericht (AG) Coburg sagte nun: „So nicht!“

Die Werkstatt, auf die die Versicherung verwiesen hatte, gab es zum Verweisungszeitpunkt seit Monaten nicht mehr. Das hatte der Anwalt des Geschädigten im Rechtsstreit offengelegt, was ohne Widerspruch geblieben war.

Doch die Versicherung scherte das wenig: Sie trug vor, die Werkstatt gebe es zwar nicht. Aber deren Gleichwertigkeit sei ja nicht bestritten worden. Daraus folge, dass sie deshalb als gleichwertig anzusehen sei. Das ließ das AG nicht durchgehen. Und es hob hervor, dass dem Geschädigten auch im Rahmen der ihm obliegenden Schadensminderungspflicht eine etwaige eigene Recherche nicht abverlangt werden kann.

Quelle | AG Coburg, Urteil vom 16.2.2022, 12 C 1956/21

Probleme mit einer fiktiven Abrechnung?

Dann sollten Sie jetzt mit uns sprechen. Wir stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung und Kompetenz im Verkehrsrecht zur Seite. Vereinbaren Sie mit unserer Fachanwältin für Verkehrsrecht Ulrike Silbermann einen Termin zur Erstberatung.

Advocatae Kanzlei Berlin – wir setzen uns für Ihre Interessen ein.