Wer zahlt Feuerwehreinsatz nach Brand? Wann Ehepartner zahlen müssen. Ein kurioser Fall vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Saarlouis zeigt, dass selbst bei Straftaten innerhalb einer Ehe der Feuerwehreinsatz dem falschen Partner in Rechnung gestellt werden kann. Der Fall drehte sich um einen Brand auf einem privat genutzten Grundstück.
Feuerwehreinsatz wegen brennender Matratzen
Auf dem von einem Ehemann bewohnten Grundstück wurden Matratzen angezündet, was zu starker Rauchentwicklung führte. Die Feuerwehr rückte aus. Der anschließende Kostenbescheid in Höhe von rund 1.000 Euro ging an den Ehemann. Dieser wehrte sich mit dem Hinweis, seine Frau habe das Feuer gelegt.
OVG Saarlouis: Anscheinsstörer haftet für Feuerwehreinsatz
Das OVG Saarlouis wies den Einwand zurück. Die Richter unterschieden zwischen zwei Ebenen: der Primärebene der Gefahrenabwehr und der Sekundärebene der Kostenerstattung. Für die Gefahrenabwehr kommt es auf die sogenannte Ex-ante-Betrachtung an, also die Sicht einer „allwissenden“ Person zum Zeitpunkt des Einsatzes. In diesem Moment war der Ehemann zumindest ein Anscheinsstörer – er erweckte objektiv den Eindruck, für den Brand verantwortlich zu sein. Auf der Sekundärebene (Ex-post-Betrachtung) reicht es aus, wenn er die Anscheinsgefahr veranlasst oder zu verantworten hatte.
Polizeibericht ohne klare Hinweise auf die Ehefrau
Der Ehemann konnte laut Polizeibericht nicht nachweisen, dass seine Frau (allein) den Brand verursacht hatte. Deshalb haftet er für die Kosten des Feuerwehreinsatzes.
Quelle | OVG Saarlouis, Urteil vom 10.1.2025, 2 A 176/24
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