Dank im Arbeitszeugnis: Kein Rechtsanspruch laut BAG
Dank im Arbeitszeugnis: Viele Beschäftigte fragen sich, ob eine persönliche Schlussformel mit Dank und guten Wünschen ein zwingender Bestandteil des qualifizierten Arbeitszeugnisses ist. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einer Entscheidung klargestellt, dass ein solcher Anspruch nicht besteht und Arbeitgeber nicht gezwungen werden können, Dankesformeln zu verwenden.
Der zugrundeliegende Fall
Ein Arbeitnehmer erhielt ein Zeugnis mit einwandfreiem Verhalten und leicht überdurchschnittlichen Leistungen, verlangte aber zusätzlich die Aufnahme eines Dankes und guter Wünsche. Das Landesarbeitsgericht (LAG) hatte dem Anspruch teilweise zugestimmt und sich dabei auf das Rücksichtnahmegebot des § 241 Abs. 2 BGB berufen. Der Arbeitgeber war damit nicht einverstanden, sodass der Fall vor dem BAG landete.
So entschied das Bundesarbeitsgericht
Das BAG lehnte den Anspruch ab. Danach dürfen Arbeitgeber nicht gezwungen werden, ihre inneren Einstellungen in Form einer persönlichen Schlussformel offenzulegen. Die negative Meinungsfreiheit schützt nach Auffassung des Gerichts die Entscheidung, ob ein Arbeitgeber Dank oder gute Wünsche äußert oder schweigt. Ein Anspruch auf eine Dankesformel bestehe deshalb nicht.
Wichtige Argumente der Richter
Das Gericht betonte, dass das Zeugnis objektive Aussagen über Leistung und Verhalten enthalten soll, nicht aber die inneren Überzeugungen des Arbeitgebers. Würde man Dank und Wünsche als zwingenden Bestandteil ansehen, wären Arbeitgeber verpflichtet, persönliche Haltungen kundzutun, was verfassungsrechtlich unzulässig wäre. Das BAG stellte deshalb klar, dass die Berufsausübungsfreiheit des Arbeitnehmers hinter der Meinungsfreiheit des Arbeitgebers zurücktritt.
Quelle | BAG, Urteil vom 25.1.2022, 9 AZR 146/21
Praktische Folgen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer
Arbeitgeber brauchen sich nicht rechtlich zu fürchten, wenn sie auf Dankesformeln verzichten. Arbeitnehmer haben dagegen kaum Aussicht, einen Anspruch durchzusetzen. Dennoch sollten Beschäftigte genaue Zeugnisformulierungen überprüfen: Konkrete Bewertungen zu Leistung und Verhalten bleiben entscheidend. Bei Unsicherheit hilft eine fachkundige Prüfung. Entscheidend ist zudem, ob im Zeugnis verschlüsselte negative oder positive Hinweise enthalten sind, die die berufliche Zukunft beeinflussen können.
Praxistipp und rechtliche Hilfe
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