Verlangt Ihr Vermieter eine Miete, die weit über dem Mietspiegel liegt? In Berlin wurde nun ein historisches Zeichen gesetzt: Ein rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung zwingt eine Vermieterin zur Zahlung von über 26.000 Euro. Mieter haben nun bessere Chancen auf Rückerstattungen.
Berlin: Erster rechtskräftiger Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung
Das Wohnungsamt Berlin Friedrichshain-Kreuzberg hat den ersten rechtskräftigen Bußgeldbescheid in Friedrichshain-Kreuzberg wegen Verstoßes gegen § 5 Wirtschaftsstrafgesetz erwirkt.
Eine Mietpreisüberhöhung liegt vor, wenn infolge der Ausnutzung eines geringen Angebots an vergleichbarem Mietraum die geforderte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 20 Prozent übersteigt. Demnach begeht ein Vermieter eine Ordnungswidrigkeit, wenn er eine solche überhöhte Miete verlangt und erhält einen Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung.
Im konkreten Fall lag die 38,25 m² große Wohnung in Friedrichshain, die Miete lag rund 190 Prozent über dem Mietspiegel. Als Bußgeld hatte das Wohnungsamt Friedrichshain-Kreuzberg 26.253,50 Euro festgesetzt sowie einen Mehrerlös von 22.264,08 Euro eingefordert. Der Mehrerlös entspricht der Rückforderung der zu viel gezahlten Miete und steht der ehemaligen Mieterin zu, sofern sie einen entsprechenden Antrag stellt.
Zunächst lag ein Einspruch gegen das Bußgeld durch die Vermieterin vor. Eine Gerichtsverhandlung zum Mietpreisüberhöhungsverfahren wurde deshalb für den 9.10.2025 angesetzt. Am 8.10.2025 hatte die Vermieterin den Einspruch zurückgenommen und der Bußgeldbescheid wegen Mietpreisüberhöhung wurde damit rechtskräftig.
Quelle — Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, PM 322/2025
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