Bewohnerparkausweis für ausländische Fahrzeuge rechtlich möglich!
Das Verwaltungsgericht (VG) Gießen hat entschieden, dass ein Bewohnerparkausweis für ausländische Fahrzeuge auch dann auszustellen ist, wenn das Fahrzeug dauerhaft von einer in Deutschland wohnhaften Person genutzt wird.
Fahrzeug mit ausländischer Zulassung: Der Fall einer Studentin
Im konkreten Fall wohnte die Klägerin in einem Marburger Bewohnerparkgebiet und nutzte ein in Tschechien zugelassenes Fahrzeug ihres Vaters. Die Stadt Marburg lehnte den Antrag auf einen Bewohnerparkausweis für ausländische Fahrzeuge ab und argumentierte, dass nur Fahrzeuge mit deutscher Zulassung berücksichtigt werden könnten.
Gericht stärkt Anwohnerrechte bei Bewohnerparkausweisen
Das Gericht folgte der Argumentation der Stadt nicht. Die Klägerin sei Anwohnerin und nutze das Fahrzeug nachweislich dauerhaft. Dass das Auto im Ausland zugelassen ist, stehe einem Bewohnerparkausweis für ausländische Fahrzeuge nicht entgegen. Die Frage der Zulässigkeit der Nutzung sei Aufgabe der Zulassungsbehörde – nicht der Stadt im Rahmen der Parkregelung.
Das Gericht betonte: Der Zweck eines Bewohnerparkgebiets sei es, Anwohnern das Abstellen eines dauerhaft genutzten Fahrzeugs zu ermöglichen – unabhängig davon, wo es zugelassen ist.
Quelle | VG Gießen, Urteil vom 13.11.2024, 6 K 2830/24.GI, PM vom 19.11.2024
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