Lamborghini zu Schrott gefahren: Trotzdem kein Schadenersatz. Verjährung! Das Oberlandesgericht (OLG) Dresden hat entschieden: Ein Autofahrer muss für die Folgen eines von ihm im Oktober 2018 verursachten Unfalls mit einem Lamborghini nicht einstehen. Der Anspruch des Verkäufers, eines Autohauses, war inzwischen verjährt.
Das klagende Autohaus hat als Eigentümerin vom Autofahrer Schadenersatz verlangt, weil dieser als Fahrer ihrem mehr als 150.000 Euro teuren Lamborghini einen wirtschaftlichen Totalschaden zugefügt hatte. Der Autofahrer, der die halbstündige Fahrt mit dem Luxusauto von seiner Ehefrau als Geschenk erhalten hatte, war der Auffassung, nicht er sei schuld daran, dass er die Kontrolle über das Fahrzeug verloren und dabei zwei Bäume entwurzelt und einen dritten frontal angefahren habe. Vielmehr habe der ihn begleitende Mitarbeiter eines Subunternehmers der Klägerin den Sportmodus ein- und nicht wieder ausgeschaltet.