Streit um das Ausstellungsdatum des Arbeitszeugnises

Arbeitszeugnis Datum Streit um das Ausstellungsdatum

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Arbeitszeugnis Datum: Streit um das Ausstellungsdatum

Arbeitszeugnis Datum: Viele Arbeitnehmer fragen sich, welches Datum im Arbeitszeugnis stehen muss — das Ende des Arbeitsverhältnisses oder das tatsächliche Ausfertigungsdatum? Das Landesarbeitsgericht (LAG) Köln entschied, dass das Zeugnis das Datum tragen darf, das dem Tag der tatsächlichen Ausfertigung entspricht.

Das war geschehen

In einem gerichtlichen Vergleich einigten sich die Parteien auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses zum 28.2.23 und auf die Erteilung eines Arbeitszeugnisses mit der Note „gut“. Der Arbeitgeber erteilte das Zeugnis, das jedoch ein Datum aus April 2023 trug. Der Arbeitnehmer klagte und begehrte ein Zeugnis mit Datum vom 28.2.2023, da zu diesem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis beendet worden sei.

Landesarbeitsgericht: Grundsatz der Zeugniswahrheit gewahrt

Das LAG stellte fest, dass das Datum des Zeugnisses dem Grundsatz der Zeugniswahrheit entspreche. Die Parteien hatten sich im Vergleich nicht auf ein Zeugnisdatum oder eine bestimmte Formulierung geeinigt. Der Abstand von höchstens acht Wochen zwischen Ende des Arbeitsverhältnisses und Ausstellung des Zeugnisses lasse nicht den Schluss zu, dass die Verzögerung auf eine gerichtliche Auseinandersetzung zurückzuführen sei.

Bewertung des Zeitpunkts der Leistungsbeurteilung

Das Argument, der relevante Zeitpunkt für die Beurteilung von Leistung und Verhalten sei der letzte Arbeitstag, überzeugte das Gericht nicht. Das Verhalten an diesem letzten Arbeitstag könne noch in die Beurteilung einfließen. Außerdem trete die Fälligkeit des Zeugnisanspruchs erst ein, wenn der Arbeitnehmer sein Wahlrecht (einfaches oder qualifiziertes Zeugnis) ausgeübt habe. Im vorliegenden Fall hatte der Arbeitnehmer nicht dargelegt, wann er erstmals die Zeugniserteilung verlangt hatte.

Praxistipp

Arbeitnehmer sollten Zeugnisformulare und -daten genau prüfen und in Zweifelsfällen rechtlichen Rat einholen. Ein spezialisierter Anwalt kann helfen, Formulierungen zu bewerten und Fristen zu beachten.

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