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Aktuelle Urteile und Rechtsnews

Maßnahmen zum Kinderschutz dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils

Kindesschutzrechtliche Maßnahmen sind streng am Kindeswohl zu orientieren. Sie dienen nicht der Bestrafung eines Elternteils oder allgemeinen Gerechtigkeitserwägungen. Das immer noch herangezogene, überkommene Konzept der sog. Eltern-Kind-Entfremdung (engl. „PAS“) ist nach dem jetzigen Stand der Wissenschaft und Forschung abzulehnen. Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat dies in einer aktuellen Entscheidung nun klargestellt.

26. Mai 2025
Tag
Familienrecht

Neue Ausgabe des Advocatae Newsletters: Juni 2025

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26. Mai 2025
Tag
Allgemeines