Wer als Motorradfahrer eine vor der Ampel stehende Kolonne überholt und mit dem Gegenverkehr auf der Gegenfahrbahn zusammen stößt, haftet zu einem Drittel, auch wenn der Unfallgegner aus einer Grundstückseinfahrt kommt. So entschied das LG Tübingen. Grundsätzlich dürfen Motorradfahrer links an Kolonnen vorbei fahren, kommen sie in den Gegenverkehr kann es zu einer Mithaftung kommen. LG Tübingen 5O 80/13
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