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Hat schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch auf eine stufenweise Wiedereingliederung?

Das Arbeitsgericht (ArbG) Aachen hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden, dass ein schwerbehinderter Arbeitnehmer Anspruch auf die Durchführung einer stufenweisen Wiedereingliederung gegenüber seiner Arbeitgeberin hat. Er darf diesen auch im Wege eines einstweiligen Verfügungsverfahrens durchsetzen.

1. Dezember 2024
Tag
Arbeitsrecht