Wann kommt eine Haftung auf Schadensersatz in Betracht?

Eine Haftung auf Schadensersatz kann in folgenden Fällen in Betracht gezogen werden. 1. Behauptet die Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter wegen einer Abrechnung einen Schadensersatzanspruch zu haben, muss sie die Unrichtigketit der Abrechnung beweisen. 2. Ein Verwalter der in der Versammlung ohne ausreichende Überprüfung falsche Tatsachen behauptet, haftet auf Schadensersatz, wenn die Wohnungseigentümer aufgrund der unrichtigen Darstellung einen für sie nachteiligen Beschluss fassen. 120OLG München, Beschluss vom 13.1.2011

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