Beinahe alle Oberlandesgerichte (OLG) haben ihre unterhaltsrechtlichen Leitlinien (Unterhaltsleitlinien) aktualisiert
Zum 1.1.2021 ist die Düsseldorfer Tabelle geändert worden. Die meisten Oberlandesgerichte haben ihre Unterhaltsleitlinien angepasst. Unsere Übersicht zeigt Ihnen, wo Sie diese abrufen können. Folgen Sie einfach den Links.
- Kammergericht Berlin
- OLG Brandenburg
- OLG Braunschweig
- OLG Bremen
- OLG Celle
- OLG Dresden
- OLG Düsseldorf
- OLG Frankfurt
- OLG Hamburg
- OLG Hamm
- OLG Koblenz
- OLG Köln
- OLG Naumburg
- OLG Oldenburg
- OLG Rostock
- OLG Saarbrücken
- OLG Schleswig-Holstein
- OLG Thüringen
- Süddeutsche Leitlinien
Was ist die “Düsseldorfer Tabelle”?
Die Düsseldorfer Tabelle ist Richtlinie und Hilfsmittel für die Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB. Diese Unterhaltsleitlinie wird von allen Oberlandesgerichten zur Bestimmung des Kindesunterhalts verwandt. Das Oberlandesgericht Düsseldorf gibt sie seit dem 1. Januar 1979 heraus. Ihr Inhalt beruht auf Koordinierungsgesprächen aller Oberlandesgerichte und der Unterhaltskommission des Familiengerichtstages e.V.
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