Gutes Eltern-Kind-Verhältnis zu einem leiblichen Elternteil? Das kann einer Adoption entgegenstehen! Ein Volljähriger kann als Kind angenommen werden, wenn die Annahme sittlich gerecht fertigt ist. Das ist der Fall, wenn zwischen dem Annehmenden und dem Volljährigen ein Eltern-Kind-Verhältnis bereits besteht, oder dies zu erwarten ist. Hat der Volljährige aber eine ungestörte, intakte Beziehung zu einem leiblichen Elternteil, können Zweifel am o. g. Eltern-Kind-Verhältnis berechtigt sein. So hat es das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe nun entschieden.