Beim Vaterschaftstest getäuscht? Ermittlungsverfahren droht! Erkennt der Vater eines Kindes die Vaterschaft nicht an, können Gerichte dies durch einen Vaterschaftstest klären. Über einen solchen Fall hat nun das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg entschieden. Eine junge Frau war sich sicher, wer der Vater ihrer Tochter sei. Daher holte das Amtsgericht (AG) ein DNA-Gutachten ein. Das Ergebnis: Die Vaterschaft des vermeintlichen Vaters war mangels Übereinstimmung der genetischen Merkmale ausgeschlossen. Davon unbeeindruckt blieb die Mutter bei ihrer Behauptung. Denn sie vermutete, der vermeintliche Vater habe zur Entnahme der DNA-Probe seinen Bruder geschickt. Beide sähen sich sehr ähnlich. Daher ordnete das OLG die erneute Begutachtung an. Diesmal sollte die Mutter beim Vaterschaftstest und der Entnahme der Probe anwesend sein. Überraschung: Der vermeintliche Vater war auch der tatsächliche Vater des Kindes. Folge: Die Akten werden nun der Staatsanwaltschaft übersandt. Diese wird nun prüfen, ob gegen den Antragsgegner und seinen Bruder ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wird. Quelle | OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.4.2021, 3 UF 138/20, PM 24/21

Fragen zum Thema Vaterschaftstest?

Dann beraten wir Sie gerne kompetent und ausführlich. Wir zeigen Ihnen auf, was dabei zu beachten ist und helfen Ihnen auch in komplizierten Familienrechtsangelegenheiten weiter. Kontaktieren Sie jetzt die Advocatae Kanzlei mit den erfahrenen Fachanwältinnen für Familienrecht. Vereinbaren Sie einfach einen zeitnahen Beratungstermin.