Anwaltlicher Schwerpunkt Verkehrsrecht

Mit Fachwissen und Erfahrung helfen wir Ihnen bei Bußgeld und Unfall

Mit klarer Kommunikation, Fachwissen und Erfahrung im Verkehrsrecht

Wir stehen auf Ihrer Seite

Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Schadensersatzansprüche beim Verkehrsunfall. Sie erarbeitet mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam eine Strategie zur Umsetzung Ihrer Ziele im Bußgeldverfahren. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir während des gesamten Mandats an Ihrer Seite. Wir setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unsere Kompetenz im Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht geht es im Zivilrecht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Strafrecht reichen die Themen von Bußgeld und Führerscheinentzug bis hin zum Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht.

Im Verkehrsrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.

Persönlicher Service für Ihre individuelle Lösung im Verkehrsrecht

Unsere Arbeitsweise

Mit unserem Know-how gestalten wir kreativ rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung, und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie. 

01

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

02

Entwicklen einer individuellen Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

03

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Unsere Erfahrung - auf Ihrer Seite

Der Schlüssel zum Erfolg im Verkehrsrecht

Umfassende Herangehensweise in einem zivilrechtlichen Verfahren

Wir beraten Sie bei einem Verkehrsunfall umfassend über alle möglichen Schadensersatzansprüche, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall für Ihren PKW,  für Ihr Motorrad oder Ihr Fahrrad. Schadensersatz bezieht sich nicht nur auf die Reparatur Ihres Autos und Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen. Wichtig ist nicht nur die Regulierung des Schadens am Fahrzeug, sondern auch die Erfassung, welche Ansprüche darüber hinaus bestehen.

Entwicklung einer wirksamen Verteidigungsstrategie in einem Strafverfahren

Mit dem nötigen Fachwissen entwickeln wir in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. In einem Bußgeldverfahren versuchen wir schon frühzeitig einen Bußgeldbescheid und Punkte im Fahrerlaubnisregister zu verhindern. In einem gerichtlichen Verfahren sind wir an Ihrer Seite, um die Strafe abzuwenden oder abzumildern.

Wir lösen Ihr Problem

Geht es um einen Verkehrsunfall, um Schadensersatz, oder um ein Bußgeld? Oder droht Ihnen gar ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Dann sprechen Sie mit uns. Wir sind auf Ihrer Seite und setzen uns engagiert für Sie ein.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Aktuelle Blog-Beiträge zum Verkehrsrecht

Flüchtender Autofahrer haftet auch für beschädigten Streifenwagen

Kommt es bei einer Verfolgungsfahrt mit einem Polizeifahrzeug zu einem Unfall, haftet der verfolgte Autofahrer auch für einen am Polizeiauto entstandenen Schaden. Dies gilt jedenfalls dann, wenn die Fahrweise des Polizeifahrzeugs nicht völlig unangemessen war und sich die Beamten nicht in eine übermäßige Gefahr begeben haben. Das hat das Landgericht (LG) Frankenthal in einem aktuellen Urteil klargestellt. Der Autofahrer wurde zu Schadenersatz in Höhe von rund 15.000 Euro verurteilt.

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Schadensregulierung für Brillengläser: Kein Abzug „neu für alt“ bei Brillengläsern

Müssen bei einem Verkehrsunfall beschädigte Brillengläser durch neue ersetzt werden, ist kein Raum für einen Abzug „neu für alt“. Zwar kann es zutreffen, dass Brillengläser eine gewisse Lebensdauer haben. Dass durch die neuen Gläser allerdings eine spürbare Vermögensmehrung eingetreten ist, kann dennoch nicht angenommen werden. So sieht es das Amtsgericht (AG) Schwandorf.

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Nutzungsausfallentschädigung für einen Oldtimer?

Voraussetzung für die Zuerkennung von Nutzungsausfallentschädigung ist, dass es sich um einen Gegenstand für die eigenwirtschaftliche Lebensführung handelt. Oldtimerfahrzeuge sind aber in der Regel Liebhaberstücke und weisen das grundsätzliche Gepräge von nicht für die eigenwirtschaftliche Lebensführung zwingend notwendigen Gegenständen auf. Das kann im Einzelfall anders sein, nämlich wenn der Geschädigte das historische Fahrzeug als Alltagsfahrzeug nutzt. Das muss der Geschädigte allerdings darlegen und ggf. beweisen, entschied das Oberlandesgericht (OLG) Celle.

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Wenn der Versicherer einen gestellten Unfall vermutet

Viele Unfälle sind fingiert – die Versicherungswirtschaft geht davon aus, dass es sogar jeder siebte Unfall ist. „Opfer“ und Täter kennen sich und verabreden sich zu einem „Unfall“ an einem abgelegenen Ort. Damit der Schaden bei der Versicherung geltend gemacht werden kann, holen sie die Polizei, um der Angelegenheit einen offiziellen Charakter zu geben. Oft ist das Schädigerfahrzeug deutlich größer und schwerer als das des „Opfers“, damit einerseits schon eine leichte Berührung bei niedriger Geschwindigkeit einen deutlichen Schaden hervorruft und andererseits so niemand verletzt wird. Oft sieht es aber auch nur nach einem fingierten Unfall aus – so wie in einem aktuellen Fall des Landgerichts (LG) Stuttgart.

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