Anwaltlicher Schwerpunkt Verkehrsrecht

Mit Fachwissen und Erfahrung helfen wir Ihnen bei Bußgeld und Unfall

Mit klarer Kommunikation, Fachwissen und Erfahrung im Verkehrsrecht

Wir stehen auf Ihrer Seite

Unsere Fachanwältin für Verkehrsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Schadensersatzansprüche beim Verkehrsunfall. Sie erarbeitet mit Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch gemeinsam eine Strategie zur Umsetzung Ihrer Ziele im Bußgeldverfahren. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir während des gesamten Mandats an Ihrer Seite. Wir setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unsere Kompetenz im Verkehrsrecht

Im Verkehrsrecht geht es im Zivilrecht um Schadensersatz und Schmerzensgeld. Im Strafrecht reichen die Themen von Bußgeld und Führerscheinentzug bis hin zum Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht.

Im Verkehrsrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Die größte Gefahr im Straßenverkehr sind Autos, die schneller fahren, als ihr Fahrer denken kann.

Persönlicher Service für Ihre individuelle Lösung im Verkehrsrecht

Unsere Arbeitsweise

Mit unserem Know-how gestalten wir kreativ rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung, und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie. 

01

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

02

Entwicklen einer individuellen Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

03

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Unsere Erfahrung - auf Ihrer Seite

Der Schlüssel zum Erfolg im Verkehrsrecht

Umfassende Herangehensweise in einem zivilrechtlichen Verfahren

Wir beraten Sie bei einem Verkehrsunfall umfassend über alle möglichen Schadensersatzansprüche, wie Verdienstausfall, Haushaltsführungsschaden und Nutzungsausfall für Ihren PKW,  für Ihr Motorrad oder Ihr Fahrrad. Schadensersatz bezieht sich nicht nur auf die Reparatur Ihres Autos und Schmerzensgeld für die erlittenen Verletzungen. Wichtig ist nicht nur die Regulierung des Schadens am Fahrzeug, sondern auch die Erfassung, welche Ansprüche darüber hinaus bestehen.

Entwicklung einer wirksamen Verteidigungsstrategie in einem Strafverfahren

Mit dem nötigen Fachwissen entwickeln wir in einem Strafverfahren wegen fahrlässiger Körperverletzung oder Unfallflucht mit Ihnen eine Verteidigungsstrategie. In einem Bußgeldverfahren versuchen wir schon frühzeitig einen Bußgeldbescheid und Punkte im Fahrerlaubnisregister zu verhindern. In einem gerichtlichen Verfahren sind wir an Ihrer Seite, um die Strafe abzuwenden oder abzumildern.

Wir lösen Ihr Problem

Geht es um einen Verkehrsunfall, um Schadensersatz, oder um ein Bußgeld? Oder droht Ihnen gar ein Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Dann sprechen Sie mit uns. Wir sind auf Ihrer Seite und setzen uns engagiert für Sie ein.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Aktuelle Blog-Beiträge zum Verkehrsrecht

Wer trägt die Mietwagenkosten bei Homeoffice mit Rufbereitschaft?

Wenn der Geschädigte in ländlicher Gegend ohne ausgeprägten öffentlichen Nahverkehr lebt und im Homeoffice, aber mit Rufbereitschaft arbeitet, ist auch ein Kilometerverbrauch von durchschnittlich 12,5 Kilometern pro Tag ausreichend, um die Mietwagenkosten als erforderlich anzusehen. So sieht es das Amtsgericht (AG) Nördlingen.

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Rückfahrkamera statt Schulterblick?

Wer mit seinem Fahrzeug rückwärtsfährt, muss auf andere Verkehrsteilnehmer ganz besonders achten. Auf die Rückfahrkamera allein darf man sich nicht verlassen. So hat es nun das Landgericht (LG) Lübeck entschieden.

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Entziehung der Fahrerlaubnis bei acht Punkten in Flensburg

Die Fahrerlaubnis ist auch dann wegen des Erreichens von acht oder mehr Punkten zu entziehen, wenn die zu diesem Punktestand führenden Verkehrsverstöße bereits vor Ermahnung und Verwarnung des Fahrerlaubnisinhabers begangen wurden. Dies entschied das Verwaltungsgericht (VG) Koblenz und lehnte einen Eilantrag gegen die Fahrerlaubnisentziehung ab.

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Rückruf vereinbaren

Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen verarbeitet und zwischengespeichert werden. Hinweis: Durch Ihre Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.