Stark im Immobilienrecht

Wir entwickeln für Sie tragfähige rechtliche Lösungen
beim Verkauf oder Vermieten von Immobilien

Mit klarer Kommunikation, Fachwissen und Erfahrung im Immobilienrecht

Wir stehen auf Ihrer Seite

Unsere Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht gibt Ihnen in einem ersten Beratungsgespräch einen Überblick über Ihre Gestaltungsmöglichkeiten im Immobilienrecht. Zum Beispiel bei Verträgen im Gewerbemietrecht, bei Problemen rund um Ihre Mietwohnung oder Ihres Mietvertrages. Mit unserer Erfahrung und Kompetenz stehen wir während des gesamten Mandats an Ihrer Seite. Wir setzen Ihre Interessen mit Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen außergerichtlich und gerichtlich durch.

Unsere Kompetenz im Immobilienrecht

Im Immobilienrecht wird zwischen Gewerbemietrecht und Wohnungsmietrecht unterschieden. Privater Immobilienbesitz wird stark reglementiert: Stichwort Mietpreisbremse und Zweckentfremdung. Im Gewerbemietrecht gibt es vielfältige Gestaltungsmöglichkeiten, die genutzt werden können.

Im Immobilienrecht beraten wir Sie in folgenden Bereichen:

Der Friede beginnt im eigenen Haus.

Persönlicher Service für Ihre individuelle Lösung im Immobilienrecht

Unsere Arbeitsweise

Mit unserem Know-how gestalten wir kreativ rechtliche Lösungen für Ihr Problem. Dabei können Sie auf unsere langjährige Erfahrung und Kompetenz vertrauen. Wir arbeiten effizient und lösungsorientiert, setzen auf klare Kommunikation und bieten Ihnen einen persönlichen Service. Mit unseren Stärken und fachlichem Profil sind wir die Richtigen für Sie. 

01

Beratungsgespräch

Wir nehmen uns in einem ersten Beratungsgespräch Zeit für Sie und Ihr Anliegen. Wir beraten Sie umfassend.

02

Entwicklen einer individuellen Strategie

Gemeinsam entwickeln wir eine Strategie für die Durchsetzung Ihrer persönlichen Ziele.

03

Erfolgreiche Umsetzung

Wir gehen Schritt für Schritt vor, um die Strategie umzusetzen und eine Lösung außergerichtlich oder gerichtlich zu erzielen.

Unsere Erfahrung - auf Ihrer Seite

Der Schlüssel zum Erfolg im Immobilienrecht

Vertragliche Rechtssicherheit erzielen 

Ein Vermieter von Wohnraum muss schon bei Abschluss eines Mietvertrages eine Reihe von Vorschriften, wie die Mietpreisbremse und den Mietendeckel beachten. Im Gewerbemietrecht gilt Vertragsfreiheit. Wir klären Sie über die geltende Rechtslage im Mietrecht ebenso wie über Gestaltungsmöglichkeiten im Gewerbemietrecht auf. Wichtig ist es, mit einem Vertrag Rechtssicherheit für beide Vertragsparteien zu schaffen.

Unser Durchsetzungsvermögen

Bei bestehenden Mietverhältnissen helfen wir Ihnen bestehende Probleme zu lösen. Oftmals ist es zum Beispiel zielführend abzumahnen, um die Voraussetzungen für eine Kündigung zu schaffen oder Mietrückstände zeitnah einzufordern. Bei einer Kündigung setzen wir dann die Räumungsansprüche mit dem notwendigen Fachwissen durch.

Wir lösen Ihr Problem

Geht es um die Gestaltung eines Mietvertrages, die Geltendmachung von Mietrückständen oder eine Kündigung? Haben Sie Fragen zum Gewerbemietrecht? Dann sprechen Sie mit uns. Wir sind auf Ihrer Seite und setzen uns engagiert für Sie ein.

Aktuelle Urteile, Wissenswertes und Rechtstipps für Sie zusammengestellt

Aktuelle Blog-Beiträge zum Immobilienrecht

Brandschutzanforderungen nachträglich durchsetzbar

Erfüllt ein Gebäude nachbarschützende baurechtliche Brandschutzvorschriften nicht, muss dessen Eigentümer die vom Nachbarn beanstandete, fehlende Brandwand nachträglich einziehen. Er darf dies nicht mit dem Hinweis verweigern, der dafür erforderliche finanzielle Aufwand stehe in einem groben Missverhältnis zum Leistungsinteresse des Nachbarn. So hat es jetzt der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.

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Vermieter aufgepasst! Nicht zu früh Modernisierungsmaßnahmen ankündigen

Vermieter müssen Modernisierungsmaßnahmen ankündigen. Es gibt zwar keine gesetzlich geregelte Höchstfrist, nach deren Überschreiten der Vermieter seine Ansprüche aus einer Modernisierungsankündigung verliert, wenn er nicht mit der angekündigten Modernisierungsmaßnahme beginnt. Allerdings ist ein auf eine weit vor dem beabsichtigten Beginn der Modernisierungsmaßnahme ausgesprochene Ankündigung gestützter Duldungsanspruch nicht durchsetzbar. Er verstößt gegen Treu und Glauben.

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Rückruf vereinbaren

Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben zur Kontaktaufnahme und Zuordnung für eventuelle Rückfragen verarbeitet und zwischengespeichert werden. Hinweis: Durch Ihre Anfrage kommt noch kein Mandatsverhältnis zustande. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte unsere Datenschutzerklärung.